Reform des Verbraucherschutzgesetzes
Schluss mit den aufdringlichen Telefonanrufen der diversen Firmen, um Produkte oder Tarifwechsel anzubieten. Zumindest werktags zwischen 21 und 9 Uhr werden kommerzielle Anrufe in Spanien zukünftig verboten sein.
Madrid – Darauf verständigten sich Abgeordnete von CiU, PP und PSOE auf Antrag von CiU. Damit werden letzte Änderungen in die Reform des Verbraucherschutzgesetzes aufgenommen, dessen Verabschiedung für den 19. Februar vorgesehen ist.
Gleichzeitig müssen die Telefonanbieter künftig bei automatisch verlängerten Verträgen auf bestehende Mindestvertragslaufzeiten oder Strafzahlungen bei Kündigung hinweisen, und Sehbehinderte erhalten das Recht, auf Antrag die Vertragsformulare in größerer Schrift zu erhalten.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]