Personenstandsregister werden an die Handelsregister übergeben


Umverteilung der Aufgaben

Nach vielem Hin und Her ist es nun beschlossene Sache: In ein oder zwei Jahren werden die Personenstandsregister von den Gerichten an die Handelsregister übergeben.

Madrid – Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón kündigte dieser Tage eine Entscheidung in einer Angelegenheit an, über die seit 2012 heiß diskutiert worden war. Um die Gerichte zu entlasten, werden die Personenstandsregister, in denen Geburten, Todesfälle, Eheschließungen, Scheidungen, Adoptionen und andere Personenstands-Daten erfasst werden, in ein bis zwei Jahren in den Aufgabenbereich der Handelsregister fallen. Ruiz-Gallardón versprach, dass alle Vorgänge für den Bürger weiterhin kostenfrei bleiben würden.

Der Minister verneinte den Vorwurf, dass die Personenstandsregister privatisiert würden. Diese Unterstellung  beruht darauf, dass die Beamten, die das Handelsregister führen, zwar als solche im Staatsdienst stehen, aber einen Sonderstatus wie den der Notare einnehmen. Sie beziehen ihr Gehalt nicht aus der Staatskasse, sondern von den Gebühren ihrer Kunden. Darüber hinaus stellen sie selber ihr Personal ein.

Tatsächlich wollte Ruiz-Gallardón zunächst den Grundbuchämtern die Führung der Personenstandsregister aufbürden, schließlich verfügen diese über zehnmal mehr Beamte, doch die zähen Verhandlungen scheiterten aufgrund der Forderung des Justizministers nach Kostenfreiheit der Verfahren für den Bürger.

Von der Überlastung der Gerichte zum Kollaps der Handelsregister?

Derzeit gibt es 430 Personenstands-Abteilungen mit 5.000 Beamten an den spanischen Gerichten. Deren Arbeit soll nun 120 Handelsregisterführern in 60 Büros und mit einer Gesamtbelegschaft von 1.600 Personen übergeben werden. Trotzdem verneint das Justizministerium, dass es nun zu einer Überlastung der Handelsregister kommen könnte, und hält an dem ursprünglichen Ziel fest, die Schlangen in den Personenstandsregistern abzubauen und die Justizbeamten von deren Führung zu befreien. Um einen Kollaps beim Handelsregister zu vermeiden, ist die Einrichtung einer „digitalen Plattform“ vorgesehen, über die jeder Bürger Zugang zu seinen Personenstandsdaten erlangen und Vorgänge abwickeln kann. Seitens des Justizministeriums wurde versichert, diese Plattform bleibe unter staatlicher Leitung und werde über ein auf den neuesten Stand gesetztes Sicherheitssystem verfügen.

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