Abgelehnte Asylbewerber: Gerichtsurteil öffnet einen Weg zur Legalisierung des Aufenthalts

Der Oberste Gerichtshof in Madrid öffnete Tausenden abgelehnten Asylbewerbern einen Weg zum legalen Aufenthalt in Spanien. Foto: EFE

Der Oberste Gerichtshof in Madrid öffnete Tausenden abgelehnten Asylbewerbern einen Weg zum legalen Aufenthalt in Spanien. Foto: EFE

Ein Spruch des Tribunal Supremo leitet aus beschäftigungsbedingter Verwurzelung ein Bleiberecht ab

Madrid – Der spanische Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil aus dem März 2021 eine bestehende Regelung zum Nachweis einer durch einen Arbeitsplatz begründeten Verwurzelung in Spanien sehr weit ausgelegt und damit für Tausende abgelehnter Asylbewerber und Migranten ohne Papiere einen Weg geöffnet, ihren Aufenthalt in Spanien zu legalisieren. Nun hat das Staatssekretariat für Migration Richtlinien für die Anwendung dieses Urteils erlassen.

Die beschäftigungsbedingte Verwurzelung (arraigo laboral) war bisher eine sehr restriktive Regelung. Sie galt für Immigranten, die sich unrechtmäßig in Spanien aufhalten. Diese konnten, sofern sie bereits zwei Jahre im Land waren und nachwiesen, dass sie mindestens ein halbes Jahr schwarz gearbeitet hatten, innerhalb eines Jahres Bleiberecht und Arbeitserlaubnis erlangen. Die Regelung war dafür gedacht, der Schwarzarbeit auf die Spur zu kommen, und äußerst begrenzt in der Anwendung, denn der Migrant konnte das Schwarzarbeitsverhältnis nur wirksam nachweisen, wenn es an seinem Arbeitsplatz zu einer Arbeitsinspektion kam, oder wenn er seinen Arbeitgeber anzeigte.

Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) befand nun, dass der Asylbewerber oder Migrant seine Arbeit auch durch jedweden anderen Beweis darlegen darf und öffnet damit den Weg über die beschäftigungsbedingte Verwurzelung einem wesentlich größeren Personenkreis, der beweisen kann, dass er arbeitet.

Insbesondere wird die Legalisierung des Aufenthalts von Tausenden abgelehnten Asylbewerbern möglich. Den Asylbewerbern ist die Aufnahme einer Beschäftigung in Spanien gesetzlich gestattet, wenn seit ihrem Asylantrag sechs Monate vergangen sind. Jedoch erlischt diese Arbeitserlaubnis wieder, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Bis dato gab es dann nur die Möglichkeit, eine soziale Verwurzelung geltend zu machen, für die mehrere anspruchsvolle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, darunter ein Arbeitsvertrag von einem Jahr und drei Jahre Aufenthalt in Spanien.

Nach dem Urteil des Tribunal Supremo gibt es nun einen weiteren, weniger schwer zu erfüllenden Weg zu einem legalen Aufenthalt. Das Staatssekretariat für Migration hat sich bei der Festlegung der Richtlinien für die Umsetzung des Urteils in der Ausländerbehörde jedoch für eine sehr enge Auslegung entschieden, um das gültige Ausländergesetz nicht auszuhebeln. Studenten im Praktikum und Selbstständige sind von der Regelung ausgeschlossen, die Arbeit muss mindestens dreißig Wochenarbeitsstunden umfassen, und die Entlohnung darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.

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