Abgeordnete mit Nebenjob


Niemand kontrolliert die Vereinbarkeit

Aufgrund der Ermittlungen gegen Ex-Minister Federico Trillo und Vicente Martínez-Pujalte, die neben ihrer Abgeordnetenentschädigung auch Zahlungen für private Tätigkeiten fragwürdiger Natur kassierten, ist erneut die Debatte über die Zulässigkeit von „Nebentätigkeiten“ der Parlamentsabgeordneten entbrannt.

Während das Gesetz bezüglich außerparlamentarischer Tätigkeiten klar festschreibt, was erlaubt ist und was nicht, wird tatsächlich fast alles zugelassen und so gut wie nichts nachgeprüft. Fast 70% der 350 Abgeordneten, konkret 238, üben einen „Nebenjob“ privater oder öffentlicher Natur aus. Die Hälfte, also 169, verfügen neben ihrer Abgeordnetenentschädigung über zusätzliche Einnahmen. 

Fast 40 Volksvertreter arbeiten nebenbei als Anwalt oder Unternehmensberater, mit entsprechender Erlaubnis der zuständigen Kommission. Doch niemand überprüft ihre Kundendatei oder die Existenz von Interessenkonflikten zwischen ihrem öffentlichen Mandat und ihrer privaten Tätigkeit. 

80 Abgeordnete arbeiten nebenher als Kolumnist oder Diskussionsteilnehmer in öffentlichen Medien, die meisten davon entgeltlich. 

Knapp 40 Volksvertreter besitzen, leiten oder arbeiten in privaten Unternehmen. Das Gesetz setzt die Grenze der Zulässigkeit bei Beziehungen mit öffentlichen Organismen. 

Doch nicht nur im privaten Bereich sind Abgeordnete nebenher tätig. Etliche üben noch ein zweites öffentliches Amt aus, beispielsweise als Bürgermeister oder Vizebürgermeister (28) oder Stadtrat (48). Das Gesetz untersagt zwar ein zweites öffentliches Gehalt, jedoch nicht die Diäten. 

Unter den derzeitigen Abgeordneten soll einzig Iñaki Antigüedad von der linksnationalistischen baskischen Partei Amaiur die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit versagt worden sein, obwohl das Gesetz die geringsten Zweifel an einer Vereinbarkeit des Abgeordnetenmandats mit der Dozenten-Tätigkeit – Antigüedad ist Professor an der Universität des Baskenlandes – hegt. 

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