Änderungen der Verkehrsregeln


Am 6. September sind neue Vorschriften in Kraft getreten

Am 6. September sind die jüngsten Änderungen der spanischen Verkehrsregeln in Kraft getreten. Ab sofort gilt beispielsweise das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes als schwerer Verstoß und nicht mehr nur als leichtes Vergehen.

Kinder müssen außerdem mit EU-weit zugelassenen Autositzen bzw. Sitzkissen gesichert werden.

Und erst ab einer Größe von 1,35 wird die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurtes als sicher angesehen. Baby-Autositze dürfen auf dem Beifahrersitz nur gegen die Fahrtrichtung installiert werden, wenn das Auto keinen Frontal-Airbag besitzt bzw. dieser deaktiviert ist.

Ab sofort gilt des Weiteren auch für Schwangere Anschnallpflicht, von der nun nur noch Taxifahrer freigestellt sind, und das auch nur während der Dienstzeit.

Bei Motorradfahrern wird das Nichttragen eines Helms ebenfalls als schweres Vergehen angesehen und auch dementsprechend bestraft.

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