Antrag abgeschmettert


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Madrid verweigert den Kanaren ein Löschflugzeug

Die spanische Regierung hat über das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt den Antrag der kanarischen Regierung abgelehnt, eines der Löschflugzeuge, die im Rahmen der Waldbrandschutzkampagne einsatzbereit sind, auf den Kanarischen Inseln zu stationieren. Die Zentralregierung hatte ein diesbezügliches Gesuch der Kanarenregierung bereits im Spätsommer letzten Jahres abgelehnt.

Die Forderung der kanarischen Regierung wurde durch die Erfahrung der schweren Waldbrände im August 2012, die den Einsatz von Löschflugzeugen vom spanischen Festland erforderten, motiviert. Der Antrag auf Stationierung eines Löschflugzeuges auf den Inseln basiert unter anderem auf dem Argument, dass von der Beantragung des Einsatzes bei der Zentralregierung bis zur Ankunft der Maschinen auf den Inseln mindestens 20 Stunden vergehen. Auf dem spanischen Festland sind die Löschflugzeuge hingegen binnen maximal drei Stunden vor Ort.

Der Leiter des Wirtschafts-, Finanz- und Sicherheitsressorts der kanarischen Regierung, Javier González Ortíz, gab die Ablehnung des Antrags durch die Zentralregierung am 14. Mai im Parlament bekannt und kritisierte die Haltung der Regierung in Madrid. Man könne auf den Kanaren nicht von denselben Bedingungen ausgehen wie in anderen autonomen Regionen Spaniens, denn hier vergingen 20 Stunden, bis die Löschflugzeuge vor Ort seien. Die Weigerung der Regierung, zumindest ein Löschflugzeug auf den Kanaren einsatzbereit zu halten, führte er auf die „Unkenntnis der Situation der Inseln“ vonseiten der Zentralregierung zurück, denn oft seien Löscharbeiten simultan auf verschiedenen Inseln erforderlich, was zu Engpässen führe.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt begründet die Ablehnung des Antrags mit der Effektivität, mit der auf den Inseln Waldbrände bekämpft werden. González Ortíz stimmt damit unter normalen Bedingungen überein, hält es jedoch für erforderlich, dass für den Fall außerordentlicher Verhältnisse, die sofortige Einsatzmöglichkeit von mindestens einem Löschflugzeug gewährleistet wird.

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