Anzeige wegen langer Wartezeiten im Gesundheitswesen


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Überlange Behandlungsverzögerungen verursachen bei Patienten bleibende Schäden

Der „Verband zum Schutz des Kanarischen Gesundheitswesens“ hat wegen der langen Wartelisten, die der Kanarische Gesundheitsdienst (SCS) für chirurgische Eingriffe, Diagnoseverfahren und Facharztbehandlungen führt, Anzeige erstattet.

Nun soll die Staatsanwaltschaft untersuchen, inwieweit die überlangen Wartezeiten einen Straftatbestand darstellen, da sie in vielen Krankheitsfällen eine nicht wiedergutzumachende Verschlechterung mit Todesfolge oder schwerer Chronifizierung der Krankheit zur Folge haben.

Nach Aussagen dieses Verbandes ist das drastische Anwachsen der Wartelisten in den vergangenen vier Jahren eine direkte Konsequenz aus den tiefen Einschnitten in der Finanzierung des Gesundheitswesens und hat bei Tausenden von Personen zu einem spürbaren Verfall der Gesundheit und Lebensqualität geführt.

Abau des Gesundheitswesens

Der Verband fordert vom Kanarischen Gesundheitsministerium, dass es das Problem der Wartelisten umgehend angeht, indem es die Organisation und Verwaltung der Gesundheitszentren verbessert und die seit 2008 bestehende Sparpolitik ändert. Seit 2008 machen die Einsparungen 500 Millionen Euro aus, dazu kommen noch 218 Millionen für 2013. Es finde ein regelrechter Abbau des Gesundheitswesens statt, der auf seine Privatisierung ausgerichtet sei. Dagegen macht der Verband mit Demonstrationen und anderen Initiativen mobil. Er ermutigt die Patienten, ihre Fälle anzuzeigen, und hat die Webseite www.denunciatucaso.org eingerichtet, auf der Patienten ihre Erfahrungen schildern und anzeigen können.

Auch die Ärztekammer der Provinz Teneriffa macht seit einiger Zeit darauf aufmerksam, dass es legale Mechanismen gibt, um gegen überlange Wartezeiten zu klagen.

In einer Ergänzung zum Gesetz zur Regelung des Kanarischen Gesundheitswesens vom 26.12.2006 sind maximale Wartezeiten für bestimmte Eingriffe festgelegt. Beispielsweise für eine Operation des Grauen Stars, der Gallenblase oder des Hüftgelenks ist sie auf neunzig Tage festgelegt. Wenn diese Frist verstrichen ist, so der Präsident der Ärztekammer Rodrígo Martín, könne jeder Betroffene vom Kanarischen Gesundheitsdienst eine Lösung verlangen, man könne sich in diesem Fall sogar in einer privaten Klinik behandeln lassen, und das Gesundheitsamt müsse die Kosten übernehmen.

Wartelisten durch höhere Lebenserwartung „beeinflusst“

Die Kanarische Gesundheitsministerin Brígida Mendoza äußerte bezüglich der Klage, jeder Bürger habe das Recht, die Justiz in Anspruch zu nehmen, wann immer er es für angemessen halte.

Sie gab jedoch zu bedenken, dass die Wartelisten nicht nur auf den Kanaren länger geworden seien sondern im gesamten Land. Durch die höhere Lebenserwartung und die medizinischen Fortschritte gäbe es heutzutage mehr chronisch Kranke als früher. Mendoza versicherte, dass alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens intensiv daran mitarbeiten würden, den Patienten, die in Gefahr seien, dass sich Ihr Zustand verschlechtere, die nötige Priorität einzuräumen.

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