Arbeitsmarktreform gefordert


Ramón Górriz von der Gewerkschaft CCOO (Mitte) plädiert dafür, alle sozialen Kräfte in den Gesetzgebungsprozess mit einzubeziehen. Foto: EFE

Aufgrund eines Urteils des EuGH fordern Parteien und Gewerkschaften, die spanische Gesetzgebung anzupassen

Madrid – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September ein Urteil gefällt, welches Arbeitgeber dazu verpflichtet, Abfindungen an Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen zu zahlen und die Gleichstellung von befristeten und unbefristeten angestellten Mitarbeitern stärkt. Daraufhin fordern nun Gewerkschaften, Parteien und andere gesellschaftliche Kräfte eine Arbeitsmarktreform, um die spanische Gesetzgebung der europäischen Vorgabe anzupassen. Die geschäftsführende Regierung hält sich bedeckt, verweist jedoch darauf, man habe bereits im August mit der Partei Ciudadanos einen Pakt geschlossen, der darauf abzielt, die Anzahl befristeter Arbeitsverträge zu verringern und die Abfindungen bei Vertragsende zu erhöhen.

Jedes Mal, wenn in den letzten Jahren über Arbeitsmarktreformen gesprochen wurde, beherrschten die Reduzierung der Kündigungskosten sowie Kürzungen aller Art die öffentliche Diskussion. Die Antwort, welche die europäische Justiz auf Ansuchen des Obersten Gerichtshofes in Madrid dazu gegeben hat, setzt nun einen Impuls in die entgegengesetzte Richtung.

Diesen Rückenwind nutzten die Gewerkschaften CCOO und UGT, um eine Gleichstellung der Entschädigungen zu fordern, welche befristet und unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre Arbeit verlieren. Nach Lesart der Gewerkschaften verpflichtet das europäische Urteil nicht nur dazu, auf Zeit Beschäftigte, die nach heutigem Gesetz nichts bekommen, abzufinden, sondern auch die Mindestabfindung, die alle befristet Beschäftigen erhalten, wenn ihr Vertrag ausläuft, von 12 auf 20 Tage pro Jahr Betriebszugehörigkeit anzuheben.

Die Arbeitnehmervertreter fordern die Regierung dazu auf, das europäische Urteil in der Arbeitsmarktgesetzgebung umzusetzen. „Das Recht ist anerkannt. Nun muss verhindert werden, dass die Arbeitnehmer vor Gericht ziehen müssen, um es einzuklagen“, erklärt Mari Carmen Marrera, Arbeitssekretärin der UGT. Und Ramón Górriz, verantwortlich für gewerkschaftlich organisierte Aktionen bei der CCOO, erinnert die Regierung daran, dass es die beste Vorgehensweise bei der Änderung von Gesetzen sei, die Vertreter der verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte zusammenzubringen, um auf der Basis, die das Urteil absteckt, zu verhandeln.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.