Aufenthaltsgenehmigung bei Hauskauf


Ausländische Investoren sollen Immobilienüberschuss abbauen

Ende November brachte die spanische Regierung einen äußerst umstrittenen Vorschlag auf den Tisch: Investoren aus dem nicht-europäischen Ausland sollen den immensen Immobilienüberschuss abbauen. Im Gegenzug sollen sie fast bedingungslos eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Präsident Mariano Rajoy bestätigte, dass sein Kabinett momentan eine Änderung des Ausländergesetzes prüfe, um möglichst bald Abnehmer für Hunderttausende unverkaufter Immobilien zu finden.

Madrid – Geplant ist, dass beim Kauf eines Objektes im Wert von über 160.000 Euro der Staat gleichzeitig eine Aufenthaltsgenehmigung „spendiert“. Über weitere Voraussetzungen – falls es überhaupt welche geben soll – wird derzeit diskutiert. Im Gespräch ist auch eine Bevorzugung dieser Residenten, die gegenüber den „normalen“ zur Aufrechterhaltung der befristeten Genehmigung statt sechs Monate und einen Tag im Jahr eventuell nur ein oder zwei Monate in Spanien verbringen müssten.

Immigrantenverbände verurteilten diesen Plan und bezeichneten ihn wegen seiner klaren Bevorzugung kaufkräftiger Ausländer als ungerecht. Die Oppositionspartei PSOE (Partido Socialista Obrero Español) warf der Regierung vor, das Aufenthaltsrecht zu „kommerzialisieren“.

Bislang knüpft das spanische Ausländergesetz die Vergabe einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung an die Vergabe einer Arbeitserlaubnis oder an spezielle Ausnahmesachverhalte wie bestehende Wurzeln, humanitäre Gründe, Zusammenarbeit mit der Justiz oder Missbrauch. Allerdings wurde vor nicht allzu langer Zeit bereits eine weitere Sachlage ins Gesetz aufgenommen, die der nun zur Diskussion stehenden sehr nahe kommt. Demnach kann auch einem Ausländer eine normale befristete Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn dieser über „ausreichende Mittel“ für sich und seine Familie (laut dem Gesetz rund 2.100 Euro monatlich) sowie über den nötigen Krankenversicherungsschutz verfügt und in den letzten fünf Jahren strafrechtlich nicht auffällig geworden ist. Bei der neuen Regelung würde der Kauf einer über 160.000 Euro teuren Immobilie als Einkommensnachweis ausreichen.

Die Idee ist auch nicht neu, denn Portugal, Irland, Großbritannien, Kanada und die USA werben ebenfalls mit Aufenthaltsgenehmigungen um ausländische Investoren in der Absicht,  den Immobilienüberschuss abzubauen. Allerdings haben diese Länder den für die Vergabe der speziellen Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Immobilienwert weit höher angesetzt und auch andere Sachverhalte, wie die Gründung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, aufgenommen.

Zielpersonen: Russen und Chinesen

Jaime García-Legaz vom Wirtschaftsministerium gab offen zu, die Regierung wolle mit der Änderung des Ausländergesetzes insbesondere russische und chinesische Investoren anlocken, denn Spanien sei bei den Russen sehr beliebt. Laut García-Legaz habe sich in den letzten Jahren die Zahl der russischen Einreisevisa verdoppelt; zwischen 1. Januar und 1. November dieses Jahres seien bereits fast 900.000 Dokumente ausgestellt worden. Hinsichtlich der Chinesen will man rechtzeitig verhindern, dass diese für sie vorteilhaftere Investitionsländer auswählen.

Pascual Aguelo von der Obersten Vertretung der Anwaltschaft warnte jedoch, man müsse den Ursprung des Geldes kontrollieren und einer möglichen Geldwäsche zuvorkommen.

Auch von anderen Seiten wird befürchtet, das Vorhaben der Regierung könne neben Investoren auch die russischen und chinesischen Mafias nach Spanien locken.

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