Balearen rebellieren gegen Antitabak-Gesetz


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Zweijährige Frist für die Anpassung der gastronomischen Betriebe gefordert

Am selben Tag, an dem im Ministerium für Öffentliche Verwaltung die Aschenbecher weggeräumt wurden, kündigte der Chef der Balearen-Regierung, Jaume Matas (PP), an, das berühmt-berüchtigte Antitabak-Gesetz, das am 1. Januar 2006 in Spanien in Kraft getreten ist, nicht befolgen zu wollen.

Mallorca – Konkret bezog sich Matas auf den Artikel, der den Bars und Restaurants mit weniger als 100 qm Fläche vorschreibt, zu entscheiden, ob es sich um ein Raucher- oder Nichtraucher-Lokal handelt. Hier werde man sich weiterhin an das auf den Balearen seit Mai 2005 geltende Antidrogen-Gesetz halten, das das Rauchen in allen Bars und Restaurants erlaubt, allerdings nur in dafür ausgewiesenen Zonen. Im Unterschied zum Antitabak-Gesetz müssen diese allerdings nicht durch physische Barrieren vom übrigen Lokalbereich getrennt sein.

Nach Ansicht der Balearen-Regierung ist die lokale Gesetzgebung in diesem Punkt strenger als die landesweite, so dass die Auflage erfüllt ist, die den Autonomen Regionen nur Änderungen erlaubt, wenn diese noch strenger ausfallen als das nationale Gesetz. Demnach argumentiert die regionale Gesundheitsministerin Aina Castillo auch, das Antitabak-Gesetz bedeute für die Balearen „ein Rückschritt in Sachen öffentlicher Gesundheit“.

Vehement abgelehnt hat die Zentralregierung allerdings umgehend die Forderung der Balearen, zwei Jahre Frist zu erhalten, um die in den über 100 qm großen Lokalen notwendigen Arbeiten zur physischen Abgrenzung der Raucherbereiche durchzuführen. Diesbezüglich gelte für alle Autonomien die selbe Frist von acht Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes, ließ man aus Madrid wissen.

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