Alle Parteien außer der PP stimmten für den Antrag
Das Baskische Parlament hat beschlossen, die spanische Zentralregierung aufzufordern, den Paragrafen 143 des Strafgesetzbuches abzuändern, um die Sterbehilfe zu „entkriminalisieren“.
Die Präsidentin des baskischen „Vereins für das Recht auf würdevolles Sterben“, Rosalía Miranda, sieht darin einen ersten Schritt, um die Einführung eines Grundrechts auf einen würdigen, selbstbestimmten Tod zu erreichen.
Unterschieden wird zwischen Beihilfe zum Selbstmord, wenn beispielsweise ein unheilbar Erkrankter sich mit Unterstützung oder Beratung durch eine weitere Person das Leben nimmt, mit dem Sonderfall des ärztlich assistierten Suizids und Sterbehilfe, die durch Tun oder Unterlassen eines Arztes geschieht, um einem Patienten, der dies verlangt hat, einen würdevollen Tod zu ermöglichen und Leiden zu ersparen.
Im Baskischen Parlament haben alle Abgeordneten, außer denen der konservativen Partido Popular (PP) für den Antrag gestimmt. Dessen Ziel ist es, die Sterbehilfe als ein Grundrecht zu etablieren, welches jedem geistig zurechnungsfähigen Menschen zusteht. Dazu soll der Tatbestand zunächst aus dem Strafgesetz herausgenommen werden.
Dies ist das erste Mal, dass in Spanien offiziell die Strafbefreiung der Sterbehilfe gefordert wird, eine notwendige Voraussetzung, um überhaupt eine Debatte über das Thema führen zu können. Schon die sozialistische Partei PSOE hatte diesen Punkt in ihrem Programm, als sie unter Zapatero 2004 an die Regierung kam. In ihrer zweiten Legislaturperiode wurde er jedoch wieder aus dem Parteiprogramm herausgestrichen. Das Baskische Parlament möchte nun die Debatte in Spanien wieder beleben und hat sich in dem Beschluss verpflichtet, den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den anderen Regionalparlamenten zu suchen, die ebenfalls eine solche Lösung befürworten.
Die unterzeichnenden Parteien sind sich dessen bewusst, dass es sich um ein hochumstrittenes Thema handelt, halten eine Neuregelung jedoch für ebenso wichtig wie andere polemisch aufgeladene Themen, die seinerzeit angegangen wurden, beispielsweise die Ehescheidung oder die Homo-Ehe.
Zurzeit sieht das Strafgesetzbuch Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren für Sterbehilfe vor.
Ramón Sampedro (1943-1998) steht in Spanien symbolisch für den Kampf um das Recht auf aktive Sterbehilfe. Seit einem Unfall 1969 vom Hals abwärts gelähmt, kämpfte er in den 90er-Jahren um dieses Recht. Trotz seiner juristischen Niederlage gelang ihm der selbstbestimmte Tod mit Hilfe einer Freundin, die ihm ein Glas mit einer Zyankali-Wasserlösung bereitstellte. Ramón Sampedro trank die Flüssigkeit durch einen Strohhalm. Die Freundin, die ihm den Suizid ermöglichte, wurde zwar verhaftet, aus Mangel an Beweisen aber wieder freigelassen. Erst sieben Jahre später, nach Ablauf der Verjährungsfrist, gestand sie, ihrem Freund den Selbstmord ermöglicht zu haben. Das Leben von Ramón Sampedro wurde in dem Film „Das Meer in mir“ von Alejandro Amenabar verfilmt. Der Film erhielt 2005 den Oscar für den besten fremdsprachigen Film. Foto: Schauspieler Javier Bardem in seiner Rolle als Ramón Sampedro
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