Brüssel reißt virtuelle Grenzen für den Handel in der EU ein


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Angebote des Online-Handels sollen nicht mehr auf einzelne Länder der EU beschränkt werden dürfen

Madrid/Brüssel – Zwar gibt es in der Europäischen Union schon seit vielen Jahren keine Grenzkontrollen mehr, doch sind mit der Ausbreitung des Online-Handels neue, virtuelle Grenzen entstanden. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass 63% der Online-Händler den Bürgern aus dem EU-Ausland Beschränkungen für den Einkauf über das Internet auferlegen und es außerdem für die verschiedenen Länder erhebliche Preisunterschiede für ein und dasselbe Produkt gibt.   

Um diese Grenzen abzubauen, verbietet eine EU-Regelung, die im vergangenen Dezember in Kraft getreten ist, die geografische Blockierung in den Handys. Einige Internet-Händler nutzen nämlich die IP-Adresse des Geräts, von dem aus der Kauf getätigt wird, um die Kunden auf eine lokale Website umzuleiten. Auf diese Art wird vermieden, dass diese Kunden Zugang zu Angeboten und Produkten haben, die in anderen Ländern der EU verkauft werden. Brüssel hat etwa ein Dutzend Untersuchungen gegen Firmen eröffnet, die Einkäufe über die Grenzen hinweg eingeschränkt haben. Auch Hindernisse bei der Bezahlung sollen schnellstens abgebaut werden. Schon seit Dezember dürfen die Händler ihre Kunden nicht mehr nach geografischen Kriterien oder weil ihre Kreditkarte aus dem Ausland stammt, blockieren oder umleiten. Dies kommt, laut EU-Kommission, hauptsächlich in der Branche der elektrischen Haushaltsgeräte (89%), der Elektronik und Informatik (79%) und der Mo­de (63%) vor, aber auch im Sektor der Freizeitgestaltung und der Reisereservierungen.

Doch es gibt auch noch andere Methoden, um den freien Wettbewerb innerhalb der EU zu unterlaufen. So wurde dem nordamerikanischen Mode-Label Guess ein Bußgeld von 40 Millionen Euro auferlegt, weil es seinen autorisierten Händlern untersagte, ins Ausland zu verkaufen, und so in 11 EU-Ländern um 5% bis 10% erhöhte Preise aufrechterhalten konnte.

Zu den Firmen, gegen die diesbezüglich ebenfalls ermittelt wird, gehören Nike, die Touristikunternehmen Rewe, Kuoni, Thomas Cook und Meliá sowie die Videospielhersteller wie Bandai, Valve, Koch Media und Focus Home.

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