Europa fordert die Einstellung der Jagd auf wild lebende Singvögel


Der Stieglitz gehört zu den wild lebenden Vögeln, die sich wegen ihres wunderschönen Gesanges auszeichnen. Foto: pixabay

Es wurde ein Verfahren wegen Verletzung der Vogelschutzrichtlinie eingeleitet

Madrid – Die EU-Kommission hat beim spanischen Staat angefragt, wie die Behörden die Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie der EU sicherstellen wollen. Diese verbietet die Jagd auf Vögel aus der Familie der Finken, also kleinen, wild lebenden Vögeln, die sich durch ihren wunderschönen Gesang auszeichnen, wie Stieglitze, Berg- oder Grünfinken. Die EU hat bereits ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet und die bislang übersandten Erklärungen der Regierung für unzureichend erklärt.

Die Tierschutzorganisation SEO/BirdLife kämpft seit Jahren gegen die in Spanien als „silvestrismo“ bekannte Praktik, in deren Rahmen Liebhaber wild lebende Finken einfangen, sie halten und als Singvögel abrichten, um mit ihnen bei Sing-Wettbewerben anzutreten. Laut SEO/BirdLife soll zwischen 2013 und 2018 das Einfangen von 1.731.861 Vögeln zu diesem Zweck genehmigt worden sein. Dabei handele es sich insbesondere um Stieglitze, Bluthänflinge, Kanarienvögel, Buchfinken und Grünfinken. Die Bestände dieser Arten würden seit Jahren abnehmen, ihr Überleben könnte gefährdet sein, so die Tierschützer. Das ist insbesondere beim Bluthänfling der Fall, denn dessen Bestand ist um 67% geschrumpft.

Die meisten Regionen, in denen „silvestrismo“ betrieben wird, haben sich dazu verpflichtet, keine neuen Genehmigungen zu erteilen, allerdings nur für 2018. Das reicht der EU jedoch nicht aus. In dem offiziellen Anschreiben der EU an den spanischen Staat werden die autonomen Regionen und Städte aufgefordert, sich klar und deutlich für ein langfristiges Verbot auszusprechen. Bislang hat sich nur Asturien dahingehend verpflichtet.

SEO/BirdLife weist darauf hin, dass es sich beim Einfangen und der Haltung wild lebender Vögel um eine überflüssige Praktik handelt, schließlich werden Singvögel auch in Gefangenschaft gezogen bzw. gezüchtet. Die Tierschützer klagen an, dass sich zwar die meisten Regionen dazu bereit erklärt hätten, keine weiteren Genehmigungen auszustellen, doch mangele es vielfach an konkreten Aktionen.

Frist ist abgelaufen

Im Juli 2011 leitete die EU-Kommission ihre Ermittlungen gegen Spanien ein. Damals beantragte die spanische Regierung einen Aufschub für die vollständige Erfüllung der Vogelschutzrichtlinie. Bis 2018 sollten bis zu zwei Millionen wild lebende Singvögel gefangen werden dürfen, währenddessen jedoch die Aufzucht in Gefangenschaft verstärkt werden. Die Kommission akzeptierte diese Regelung, stieß jedoch auf Unregelmäßigkeiten, und leitete 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Ein Jahr später kam dann die zweite Verwarnung. Nun wurden konkret Andalusien, Aragonien, Kastilien-La Mancha, Extremadura, Galicien, La Rioja, Madrid, Murcia, Valencia, Ceuta und Melilla aufgefordert, die Jagd auf Singvögel endgültig zu unterbinden.

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