Das Ende der Gratis-Medikamente


© WB

Arzneimittel gegen leichte Beschwerden müssen komplett bezahlt werden

Nachdem der interterritoriale Rat für das nationale Gesundheitswesen die Beteiligung der Patienten an den Arzneimittelkosten beschlossen hatte (das Wochenblatt berichtete), die insbesondere die Rentner betrifft, wurden nach und nach weitere Details zu einzelnen Produkten und zur geplanten Umsetzung bekannt.

Madrid – Die spanischen Regierungen waren stets stolz auf ihr „universales Gesundheitssystem“, das alle und alles abdeckte. Jeder wurde kostenlos behandelt, die Zuzahlungen auf Medikamente waren gering, und beispielsweise für Rentner waren die Medikamente komplett gratis. Man ging zum Arzt, ließ sich untersuchen und bekam die nötige Medizin (und darüber hinaus manchmal überflüssige) verschrieben. Das Gesundheitssystem bezahlte es ja. Mit der Folge, dass viele EU-Ausländer nach Spanien reisten und sich anmeldeten, um sich und ihre Angehörigen kostenlos behandeln zu lassen. Mit der Folge, dass Arztbesuche als Mittel gegen Einsamkeit und fehlende Gesprächspartner zweckentfremdet wurden und die Notaufnahmen rund um die Uhr auch wegen kleinster Wehwehchen aufgesucht wurden. Mit der Folge, dass alle möglichen Medikamente in grenzenlosen Mengen verordnet wurden – kostenfrei für die Patienten. So wurden alle gesundheitlichen Leistungen als selbstverständlich angesehen denn man hatte ja einen Anspruch auf kostenlose Versorgung. Das hatte schlussendlich zur Folge, dass ein solches System auf Dauer untragbar ist und nun kurz vor dem Zusammenbruch steht.

Sieben Milliarden Euro müssen in diesem Jahr eingespart werden, um die „Nachhaltigkeit des nationalen Gesundheitssystems zu sichern und die Qualität und Sicherheit der gesundheitlichen Versorgung zu verbessern,“ so heißt es in der entsprechenden Königlichen Gesetzesverordnung. Zwar betrifft das noch nicht die Arztbesuche, doch zumindest die Medikamentenkosten müssen gesenkt werden. Die Patienten sollen diese vermehrt mittragen, um die Gemeinschaft zu entlasten, aber auch, um den Wert der Arzneimittel wieder schätzen zu lernen und verantwortungsvoller damit umzugehen.

Abstufungen bei den Zuzahlungen

Die Entscheidungsträger einigten sich im Sinne der Gerechtigkeit auf eine umfassende Differenzierung der Patienten und deren Beiträge:

Rentner – bis auf diejenigen mit einer Minimalrente – haben beim Medikamentenkauf 10% des Preises sofort zu entrichten, je nach Rentenhöhe wird ihnen dann die Differenz zur jeweiligen Maximalbeteiligung erstattet. Unterm Strich werden diejenigen mit einer minimalen Rente als einzige weiterhin nichts bezahlen, diejenigen mit einer Rente bis 22.000 Euro maximal 8 Euro im Monat, bis 100.000 Euro maximal 18 Euro im Monat, darüber hinaus 60 Euro im Monat. Doch den regionalen Gesundheitsbehörden wurde ein sechsmonatiger Zeitraum zur Rückerstattung der Differenz zugestanden (den diese wegen der Geldnot wohl meistens bis aufs Äußerste ausreizen werden), sodass die Rentner erst einmal ein halbes Jahr lang bei jedem Rezept mit 10% in Vorkasse treten müssen – im Vergleich zur vorigen Kostenfreiheit ein bedeutender Griff in die Geldbörse.

Arbeitslose ohne staatliche Unterstützung müssen keine Beteiligung leisten. Angestellte zahlen statt bisher durchweg 40% mit einem Einkommen bis 22.000 Euro weiterhin 40%, bis 100.000 Euro nun aber 50%, darüber hinaus 60% (das Wochenblatt berichtete).

Nahrungsergänzungsmittel und orthopädisches Material (Krücken, Rollstühle, Beißschienen, Schuhe u.a.) werden bei ambulanter Verwendung ebenso wie nicht notfallbedingter Krankentransport generell nun auch und nach demselben Prinzip den Patienten in Rechnung gestellt.

Probleme in Sicht

Diese abgestufte Zuzahlungs- und Rückerstattungslösung ist allein in der Theorie schon kompliziert, doch welche Probleme erst die praktische Umsetzung aufwerfen wird, ist  kaum absehbar.

Statt drei unterschiedliche Gruppen (Rentner, Beitragszahler, chronisch Kranke) gibt es nun neun (vier verschiedene Rentner, vier verschiedene Beitragszahler, chronisch Kranke), die bei Bezahlung der Medikamente in den Apotheken und bei eventueller Rückerstattung seitens der Region auseinandergehalten werden müssen. Die bisherigen Krankenversicherungskarten sollen nicht ausgetauscht werden, vielmehr  wird die Finanzverwaltung die Einkommensdaten ins Abrechnungssystem der regionalen Gesundheitsressorts einbringen, wo die Differenzierung vorgenommen und zugänglich gemacht wird.

Neben der schwierigen Umsetzung und dem Verwaltungsaufwand bei Programmierung, Berechnung und Rückerstattung könnten sich auch datenschutzrechtliche Probleme ergeben, denn Ärzte, Apotheker und Gesundheitsressorts bekommen Zugang zu der Einkommenslage der Patienten.

Weitere Neuregelungen

Rezeptfreie Medikamente zur Bekämpfung leichter Beschwerden (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Abführmittel, leichte Schmerzmittel, künstliche Tränenflüssigkeit, Durchfalltabletten etc.) sollen zukünftig komplett von den Patienten bezahlt werden, außer sie gehören zur Behandlung einer chronischen Krankheit. Hier müssen die Details noch ausgearbeitet und ein Katalog aufgestellt werden.

Nicht mehr „universal“

Illegale Einwanderer werden aus dem Gesundheitssystem ausgeschlossen und müssen ihre Krankenversicherungskarten abgeben. Kostenlose Versorgung bekommen nur noch die Minderjährigen und die Erwachsenen in Notfällen und bei Geburten.

Nach und nach werden die Details zur Senkung der Gesundheitskosten beschlossen, doch stellt sich abschließend die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, die Grundlagen des Systems zu überprüfen und dieses komplett zu reformieren – im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Sicherung der Gesundheitsversorgung.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.