Das geistige Eigentum und der Schutz von Erfindungen in Spanien


Ein Artikel von Mariscal & Asociados

In Spanien ist das geistige Eigentum im Real Decreto Legislativo 1/1996 vom 12. April geregelt, durch das der überarbeitete Text des Gesetzes für geistiges Eigentum erlassen wurde. Ebenfalls ist es für die Fragen des geistigen Eigentums ratsam, zu berücksichtigen, dass Spanien Teil des Abkommens von Bern über den Schutz der literarischen und künstlerischen Werke ist.

Alle originalen literatischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werke, wie Bücher, musikalische Kompositionen, audiovisuelle Werke, Projekte, Pläne, Grafiken, Computerprogramme und Datensätze, sind Objekt des geistigen Eigentums.

In Spanien entsteht das geistige Eigentum in dem gleichen Moment der Errichtung, ohne dass irgendeine Eintragung erforderlich ist, was einen automatischen Schutz bedeutet. Dennoch ist es immer möglich, das Werk im Register des geistigen Eigentums zu hinterlegen, mit dem Zweck, ein starkes Beweismittel gegenüber Dritten zu erhalten.

Der Schutz für die Rechte des Urhebers hat eine Dauer von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers, wenn es eine natürliche Person ist. In den Fällen, in denen juristischen Personen die Rechtstellung des Urhebers zuerkannt wird, gilt der besagte Schutz vom 1. Januar des folgenden Jahres ab rechtmäβiger Verbreitung des Werkes oder ab dem seiner Entwicklung, wenn es nicht verbreitet wurde.

Das geistige Eigentum beinhaltet verschiedene Arten von Rechten, einige mit wirtschaftlichem Charakter und andere „moralischer“ Natur. Diese letzteren sind unverzichtbar und unveräuβerlich und erlauben dem Urheber, zwischen anderen Dingen zu entscheiden, ob sein Werk verbreitet werden muss, genauso wie die Anerkennung seiner Rechtstellung als Urheber zu fordern. Im Gegenteil können die Rechte mit wirtschaftlichem Charakter oder Verwertungsrechte Handelsobjekte sein, weshalb davon zugunsten Dritter verfügt werden kann.

In Spanien steht die Inhaberschaft der Rechts immer dem Erfinder des Werkes zu, es sei denn, dass es im Rahmen einer Arbeitstätigkeit entwickelt wurde, es sich um ein gemeinschaftliches Werk handelt oder dass die Rechte an einen Dritten abgetreten wurden.

Wie wir bereits festgestelt haben, sind Computerprogramme Objekte des geistigen Eigentums zusammen mit der dokumentarischen Information, die sie begleitet, indem sie die Rechte des Urhebers beschützen und sie bis auf einige Besonderheiten die gleiche Behandlung wie die literatischen Werke erhalten.

Das zitierte Gesetz für geistiges Eigentum erkennt abgesehen vom Regeln der Urheberrechte auch die benannten Rechte im Zusammenhang zugunsten der künstlerischen Interpreten oder Künstler, Hersteller von Tonträgern, Hersteller von audiovisuellen Aufnahmen und Rundfunkanstalten.

Die Erfindungen können in der Spanischen Ordnung geschützt werden durch die folgenden juristischen Instrumente, die ausschlieβliche Rechte an ihre Inhaber verleihen: Patente, Gebrauchsmuster und Gewerbemuster.

Die Patente verfolgen die Förderung von Investitionen in I+D, genauso wie den Fortschritt der Technologie in einem Land. Der Staat verleiht ausschlieβliche Rechte über die Erfindung während eines angegebenen Zeitraums, meistens 20 Jahre, wohingegen nach Vestreichen dieses Zeitraums die Erfindung in die öffentliche Macht gelangt und so die ganze Gesellschaft von dem technischen Fenster, welches die Erfindung geschaffen hat, profitieren kann.

Der Patentinhaber wird seine Erfindung abschöpfen können und verhindern, dass Dritte sie ausbeuten, kommerzialisieren oder im Handelsverkehr ohne seine Zustimmung einführen. Während ihrer Geltung werden die Dritten die Erfindung lediglich nach Linzenz des Inhabers abschöpfen können.

Die neuen Erfindungen sind patentfähig, denn sie umfassen eine erfinderische Betätigung und sind anfällig für den gewerblichen Gebrauch.

Die Patente gewährleisten einen Zeitraum von 20 Jahren seit dem Tag des Antrags. Für ihren Erhalt ist es jedoch erforderlich, die jährlichen Gebühren, die sich jedes Jahr nach und nach erhöhen, zu bezahlen. Nach Verstreichen dieses Zeitraums gelangt das Patentobjekt in die öffentliche Macht, indem es von jedem Dritten ausgenutzt werden kann. Das Certificado Complementario zum Schutz der pharmazeutischen Patente und Pflanzenschutzprodukte, in Kraft seit 1998, erweitert die Laufzeit mit einem Maximum von 5 Jahren während des Zeitraums, der notwendig anfallen wird für die Bewilligung der entsprechenden Verwaltungsgenehmigung, unentbehrlich für die Kommerzialisierung von diesen Produkten.

Schlieβlich schafft die Reform des Patentgesetzes, umgesetzt durch das Ley 17/2009 vom 23. November, das Bedürfnis ab, dass die Übertragungen und Patentlizenzen notwendigerweise in einem öffentlichen Dokument erfolgen mussten, indem auf die Durchführungsvorschrift des Patentgesetzes zur Definition der formalen Anforderungen verwiesen wird. Diese Vorschrift wurde vor Kurzem erneuert, um die dokumentarischen Anforderungen hinsichtlich der Eintragung von Übertragungen, Lizenzen, dinglichen Rechten, Namensänderungen und anderen Veränderungen von Rechten bezüglich aller Modalitäten des gewerblichen Rechtsschutzes abzustimmen, indem die Verwaltungsmodalitäten merklich abgebaut wurden.

Mariscal & Asociados

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