Gemäß einem Urteil des Verfassungsgerichts
Madrid – Aufgrund eines im vergangenen Juli ergangenen Urteils des Spanischen Verfassungsgerichts sind die härtesten Maßnahmen des Dekrets über den Alarmzustand annulliert worden, den die Regierung zu Beginn der Gesundheitskrise im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die angemessene Form, um eine Ausgangssperre für die Bevölkerung zu beschließen, ein Ausnahmezustand gewesen wäre, der ausschließlich vom Parlament auf Antrag der Regierung verhängt werden kann. Das Urteil führt nun zur Rückerstattung der Sanktionen, die gegen Privatpersonen in der ersten Phase des Alarmzustands vom 14. März bis 21. Juni 2020 verhängt worden sind.
Mit der Unterstützung eines Teams von Informatik-Spezialisten wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, welche die Rückzahlung der „multas“ vorbereitet, die der Staat während des Alarmzustandes von den Bürgern kassiert hat. Laut dem Ministerium für Territorialpolitik müssten Betroffene ihr Bankkonto bekannt geben, damit ihnen die entsprechenden Beträge erstattet werden können.
Die Bilanz weist 1.142.127 Strafzettel aus, die in ganz Spanien in der Zeit der Ausgangssperre ausgestellt wurden.
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