Die Akte „Bildu“


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Neuer politischer Arm der baskischen Terrororganisation ETA?

Seit Anfang April drehte sich Spaniens öffentliche Debatte vorherrschend um ein Thema: Bildu. Doch was ist Bildu? Und wieso sorgte Bildu monatelang landesweit für erhitzte Gemüter und Debatten?

Madrid – Bildu

Am 3. April dieses Jahres schlossen sich die baskischen Parteien Eusko Alkartasuna (EA) und Alternatiba sowie die Vereinigungen Herritarron Garaia und Araba Bai mit Unabhängigen der baskischen Linken zum Bündnis Bildu [auf Deutsch: sich sammeln] zusammen. Ziel der neuen linksgerichteten, nationalistischen und auf die Unabhängigkeit des Baskenlandes abzielenden Partei war die Teilnahme an den Regional- und Kommunalwahlen am 22. Mai.

„Zwischenfall“

Am 9. April kam es in Frankreich zu einem Schusswechsel zwischen Mitgliedern der Terrororganisation ETA [Euskadi Ta Askatasuna, auf Deutsch: Baskenland und Freiheit] und der französischen Gendarmerie. Dabei wurde ein Polizist verletzt. Zwar reagierte Bildu mit Ablehnung auf den Schusswechsel, doch die Bezeichnung als „Zwischenfall“, der nicht den von ETA erklärten Waffenstillstand breche, wurde hart von der spanischen Regierung, der baskischen Regionalregierung und den Parteien Partido Popular (PP), Unión Progreso y Democracia (UPy D) und Partido Nacionalista Vasco (PNV) kritisiert. Daraufhin versicherte Bildu erneut, den Terrorismus abzulehnen.

Verdacht erhärtete sich

Obwohl das Bündnis jeden Kandidaten ein Statement unterschreiben und so die persönliche Ablehnung jeglicher Verletzung von Menschenrechten und den Gebrauch von Gewalt zum Erreichen politischer Ziele zu Papier bringen ließ, mehrte sich das Misstrauen gegen Bildu. Man vermutete, bei dem Bündnis handele es sich erneut um einen politischen Arm der ETA, so wie die 2003 verbotene Partei Batasuna oder die Anfang dieses Jahres gar nicht erst zugelassene Sortu. Immerhin befand sich die entsprechende ideologische Bewegung Izquierda Abertzale schon lange ohne politische Vertretung und Macht und Bildu schien ein erneuter Versuch, die eigenen Politiker in Ämter zu befördern.

Schließlich wies die spanische Regierung – auch aufgrund des von der Oppositionspartei PP ausgeübten Drucks – den Vertreter des öffentlichen Interesses an, Rechtsmittel gegen Bildu und deren Wahllisten einzulegen. Dieser und die Generalstaatsanwaltschaft beauftragten die Nationalpolizei mit den Ermittlungen. Ende April legte die Policía Nacional den Abschlussbericht vor, der aufgrund beschlagnahmter Dokumente und abgehörter Telefonate zu dem Schluss kam, dass ETA die Vereinigung der linken und der Unabhängigkeit anstrebenden Parteien angetrieben, deren Wahllisten über Batasuna-nahe Personen zusammengestellt und den Waffenstillstand erklärt hatte, um den Weg zur Liberalisierung von Bildu zu ebnen. Federico Trillo, Sprecher für Justiz der PP, kam Alfredo Pérez Rubalcaba, Innenminister und Vizepräsident der sozialistischen Regierung, zuvor und erklärte, auf Bildus Wahllisten in Baskenland und Navarra ständen laut der Guardia Civil 95 Batasuna-nahe Kandidaten.

Rechts- und Interessenkampf

Kurz darauf legten der Vertreter des öffentlichen Interesses und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel zur Anfechtung der Wahllisten ein mit der Begründung, bei diesen handele sich um Werkzeuge der ETA, um in öffentliche Ämter zu gelangen.

Am 29. April kündigte Iñigo Urkullu, Präsident der PNV (demokratische, nationalistische, entschieden ETA ablehnende Partei), an, ob seine Partei weiterhin die Regierung und den Haushaltsbeschluss 2012 unterstützen werde, hänge von dem Ergebnis des Anfechtungsverfahrens ab. Die PNV war klar gegen ein Verbot.

Die spanische Regierung kam ins Schwitzen. Auf der einen Seite von der Opposition (PP) und einem Großteil der spanischen Bevölkerung zur Rechtsverfolgung von Bildu gedrängt, auf der anderen Seite der mit sechs Sitzen im Abgeordnetenhaus entscheidende Partner für wichtige Beschlussfassungen, der drohte, die nötige Unterstützung zu versagen.

Am 1. Mai gab der Oberste Gerichtshof den Anfechtungsanträgen statt und erklärte die Wahllisten von Bildu für ungültig. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass diese Teil eines von ETA und Batasuna „verwalteten, geleiteten, koordinierten und gelenkten“ Projektes seien.

Als Folge erhitzten sich die Gemüter der Politiker und der Bevölkerung; eine öffentliche Debatte entbrannte. Zufriedenheit und Genugtuung trafen auf Unzufriedenheit und Ablehnung.

Am 2. Mai erklärte die PNV, der Regierung ab jetzt ihre Unterstützung zu verweigern.

Demokratie

Bildu legte Einspruch gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes beim Verfassungsgericht ein. Demnach hätten ETA und Batasuna zwar versucht, das 2003 ausgesprochene Verbot der Partei zu umgehen, doch nicht durch und mit Bildu.

Am 5. Mai gab das Verfassungsgericht dem Einspruch statt und erlaubte dem Bündnis den Zugang zu den Wahlen. Das Verfassungsgericht gab an, der Oberste Gerichtshof habe das im Artikel 23 der spanischen Verfassung garantierte Recht auf politische Mitwirkung verletzt.

Und wieder wurde Bildu, die nun an den Wahlen zum Parlament von Navarra, zu den baskischen Provinzparlamenten von Álava, Guipúzcoa und Vizcaya sowie zu den Gemeindeverwaltungen von Navarra, Baskenland und Treviño (Kastilien und León) teilnahm, zum Hauptthema des öffentlichen und privaten Lebens.

Aus dem Schneider

Die spanische Regierung atmete auf. Die PP konnte ihr keine Untätigkeit gegen ein neues politisches Engagement von ETA vorwerfen und blieb ohne diese Karte im Wahlkampf. Die PNV erhielt ihren Willen und verkündete am 11. Mai, die Regierung wieder zu unterstützen (und bewies dies auch sofort tatkräftig im Abgeordnetenhaus durch Stimmenabgabe im Einklang mit dem Parteiwillen der Sozialisten und der Regierung). Zumindest im Moment verblieb nur ein kleiner Wermutstropfen, wird doch der Regierung vorgeworfen, das hauptsächlich durch PSOE-nahe Richter zusammengesetzte Verfassungsgericht sei von ihr beeinflusst worden (die PP-nahen Richter hatten alle gegen den Einspruch gestimmt).

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