Die Generalstaatsanwaltschaft widerlegt die These der PP

Generalstaatsanwältin Consuelo Castro Rey Foto: Ministerio de Justicia de España

Generalstaatsanwältin Consuelo Castro Rey Foto: Ministerio de Justicia de España

Ein Gesundheitsgesetz genügt nicht für den Alarmzustand

Madrid – Die höchste richterliche Instanz hat die Position der Regierung bestätigt, dass die Beibehaltung der allgemeinen Ausgangssperre und die Beschränkung des Verkehrs zurzeit nur durch einen außerordentlichen Alarmzustand möglich ist. Alternativen wie beispielsweise die Gesundheitsgesetze gebe es nicht. Das erklärte vor einigen Tagen Consuelo Castro, die Generalstaatsanwältin, in einem Schreiben an die spanische Regierung, in das die Zeitung El País Einblick nehmen konnte. Diese These widerspricht der Position der Partido Popular, welche den beiden letzten Verlängerungsanträgen der Regierung nicht zugestimmt hat, weil sie der Meinung ist, dass man diese auch mit anderen gesetzlichen Vorschriften beschließen könne.
Den politischen Kampf eröffnete der Oppositionsführer Anfang Mai. Pablo Casado verkündete die Sinnesänderung seiner Partei über die Verlängerung des Alarmzustandes und behauptete, die derzeitige Gesetzgebung erlaube der Regierung, einen alternativen juristischen Plan zu entwickeln, der dieses außergewöhnliche Mittel vermeide. Die PP hatte vor ihrer Enthaltung bei der Abstimmung vom 6. Mai versichert, man könne die Einschränkungen auch mit Normen wie den Gesetzen über die öffentliche Gesundheit aufrechterhalten. Die Regierung hatte die These jedoch abgelehnt und darauf bestanden, dass es keine Alternative gebe.
Pedro Sánchez wiederholte das am 20. Mai vor dem Kongress, als es ihm gelang, eine neue Verlängerung des Alarmzustandes um zwei Wochen dank der Unterstützung der Bürgerpartei Ciudadanos und der baskischen Nationalisten zu erreichen. „Es gibt keinen Plan B, erklärte er dem PP-Chef Casado, der den Druck auf die Regierung weiter verstärkte und erstmalig gegen die Verlängerung stimmte.„Sie entfernen sich von der wichtigsten Verantwortung des Staates – das Leben der Spanier zu retten“, warf Sozialistenchef Sánchez ihm vor.
Viele politische Beobachter fragen sich, weshalb die Regierung so standhaft auf ihrer Position beharrt. Diese basiert auf zwei Gutachten: Die Gesundheitsberater halten es für unverzichtbar, dass die Bewegungsfreiheit der Menschen einge­schränkt bleiben muss, um die Pandemie zu stoppen. Die juristischen Berater sind der Meinung, dass die Einschränkung der Grundrechte der Bürger nur mit dem Alarmzustand begründet werden kann. Zu ihnen gehört auch die Generalstaatsanwaltschaft. Präsident Sánchez las während seiner Rede vor dem Parlament Teile der Informationen vor, die von dieser Institution ausgearbeitet wurden.
In einem dieser Dokumente, die von Consuelo Castro erstellt wurden, um die Verlängerung des Alarmzustandes zu analysieren, wird unterstrichen, dass keine juristische Alternative existiere, welche es erlaube, die allgemeine Bewegungsfreiheit einzuschränken. Damit entkräftet die Generalstaatsanwältin die Chance, mithilfe von drei Normen Einspruch einzulegen, welche vom Chef der PP ins Auge gefasst wurden: Das Gesetz über spezielle Maßnahmen in der öffentlichen Gesundheit, das allgemeine Gesundheitsgesetz und das allgemeine Gesetz über öffentliche Gesundheit. Gemäß der Information bevollmächtigt keines dieser drei Gesetze die Regierung, gegen die gesamte Bevölkerung und auf dem gesamten Staatsgebiet ein Ausgangsverbot zu verhängen.
Von der Zeitung El País befragte Juristen haben ebenfalls in diesem Sinne geantwortet. Es gebe Gesetze, die eine Quarantäne ermöglichen, jedoch nur für kranke Personen. Diesen Standpunkt hatte auch die Generalstaatsanwaltschaft vertreten.

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