Die Kirche eignete sich in zwei Jahrzehnten 30.000 Immobilien an


Die Mezquita de Córdoba (Bild) und die Kathedrale von Sevilla mit dem berühmten Glockenturm, der Giralda, sind monumentale Bauwerke und Teil des kulturellen Erbes Spaniens. Sie ziehen Jahr für Jahr Tausende Besucher an. Beide Kathedralen wurden für 30 Euro Gebühr auf die Kirche eingetragen. Foto: Moñizv CC BY-SA 4.0

Die Grundbuchämter erstellten vor einem Jahr eine Liste aller dieser Einträge seit 1998, nun könnte es zu einer Klageflut kommen

Madrid – Die Liste der Grundbucheinträge, welche die Katholische Kirche in den Jahren 1998 bis 2015 zu ihren Gunsten vornehmen ließ, beläuft sich auf 30.000 Immobilien. Sie wurde aufgrund einer Entschließung des spanischen Parlaments erstellt und von der Registratoren-Kammer an die spanische Regierung übergeben, aber noch nicht an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet. Der Grund dafür ist nach Angaben der Regierung, dass die Ausarbeitung noch nicht abgeschlossen sei. Mögliche Fehler müssten noch korrigiert und ein juristisches Gutachten über die möglichen rechtlichen Schritte fertiggestellt werden.

Unter den eingeschriebenen Gütern finden sich verschiedenste Arten von Immobilien: Kirchen, Kathedralen und Kapellen, aber auch Pfarr- und Schulhäuser, Plätze, Brunnen, Sport-Arenen und Grundstücke aller Art. Bürgerrechtsvereinigungen wie die „Coordinadora Recuperando“, zu der sich mehrere Verbände aus ganz Spanien zusammengeschlossen haben, um für die Erhaltung des öffentlichen Eigentums zu kämpfen, fordern seit Jahren die Veröffentlichung dieser Informationen. Erst dann könnte gegebenenfalls öffentliches Eigentum, welches im Grundbuch auf die Kirche eingetragen wurde, zurückgefordert werden, so wie es die Regierung schon im Sommer letzten Jahres angekündigt hat. Für die Betroffenen, vor allem Städte und Gemeinden, aber auch Privatleute, wäre dann der Weg frei, die Eigentumstitel anzufechten. Die Veröffentlichung der Grundbuchdaten wird der Startschuss einer legalen Aufarbeitung der tausendfachen Grundbucheintragungen durch die Katholische Kirche sein, die spanienweit die Gerichte beschäftigen wird.

Die Mezquita de Córdoba und die Kathedrale von Sevilla mit dem berühmten Glockenturm, der Giralda (Bild), sind monumentale Bauwerke und Teil des kulturellen Erbes Spaniens. Sie ziehen Jahr für Jahr Tausende Besucher an. Beide Kathedralen wurden für 30 Euro Gebühr auf die Kirche eingetragen. Foto: INGO MEHLING CC BY-SA 4.0

Der Entschließungsantrag, dessen Annahme im April 2017 die Grundlage für die Transparenz in dieser Sache ist, wurde 2017 durch die PSOE eingebracht, als sie noch in der Opposition war, und räumte der damaligen Regierung eine Frist von sechs Monaten ein. Innerhalb dieses Zeitraums sollte eine Liste aller Grundbucheintragungen erstellt werden, die seit 1998 zugunsten der Kirche erfolgten. 1998 hatte die Regierung von José María Aznar das Hypothekenrecht zugunsten der Kirche geändert. Mit großer Verspätung, nach mehrmaligen Nachfragen und der Androhung disziplinarischer Maßnahmen, wurde die Liste von der Registratoren-Kammer im Juli 2018 an die Regierung übergeben.

Die ganze Entwicklung geht auf ein Gesetz zurück, das 1946 unter Franco verabschiedet wurde. Es räumte der Kirche das Recht ein, jede Immobilie, mit Ausnahme der Gotteshäuser, ohne Vorlage von Papieren und nur mit der Unterschrift eines Bischofs, der dadurch mit Befugnissen ausgestattet wurde, die denen eines Notars vergleichbar sind, als kirchliches Eigentum eintragen zu lassen. 1998 wurde auch diese Ausnahme unter der Regierung Aznar aufgehoben. Das Gesetz blieb so bis 2015 in Kraft, und in dieser Zeit wurden zahlreiche Kirchen und Kathedralen als Eigentum der Katholischen Kirche eingetragen, ohne dass zuvor tatsächliches Eigentum an diesen Kulturgütern bestanden hätte oder nachgewiesen worden wäre. Darunter befindet sich auch die Mezquita von Córdoba, eine frühere Moschee und heutige katholische Kathedrale von architektonischer Weltgeltung. „Coordinadora Recuperando“ fordert, auch alle Grundbuch-Eintragungen seit 1946 in die Liste aufzunehmen.

Schwierige Zuordnung

Eine Ursache dafür, dass die Registratoren der Grundbuchämter über ein Jahr brauchten, eine Liste der Eintragungen zugunsten der Katholischen Kirche zu erstellen, liegt in der Schwierigkeit, dieser die zahlreichen Institutionen, aus denen sie besteht, korrekt zuzuordnen. Die fraglichen Bauwerke und Immobilien können auf die verschiedensten Träger eingetragen sein: Die Katholische Kirche selbst, Diözesen, Pfarreien, Bistümer, Orden, religiöse Gemeinschaften und so fort.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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