Ein Artikel von Ottmar Beck (Alltrust AG)
Die Vereinigten Staaten, die EU und die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit) wollen die Steueroasen austrocknen. Die Schweiz gilt mit 1,7 Billionen Euro ausländischem Vermögen als lukratives Ziel.
In der Vergangenheit wurde in der Schweiz ein Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gemacht. Daher gab es auch keine Amtshilfe für das Ausland im Verdachtsfall. Hiervon lebten die Banken gut. Der Bankier Hans J. Bär bemerkte schon 2004: „Das Bankgeheimnis macht die Banken fett, aber impotent“. Deswegen verkannten die Banken die Zeichen der Zeit. Bereits vor der Finanzkrise war die Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr und 2008 brachte mit der Auseinandersetzung zwischen der UBS und den Vereinigten Staaten die endgültige Wende. Im März 2009 gab Finanzminister Hans-Rudolf Merz klein bei. Er akzeptierte Amtshilfe auch in Fällen von Steuerhinterziehung. Die UBS hat bereits im Februar 2009, unter Umgehung der bestehenden Gesetze, auf Anweisung der Schweizer Finanzaufsicht Kundendaten an die Vereinigten Staaten ausgeliefert. Noch am 9. Januar ließ die Privatbank Wegelin verlauten, dass die juristischen Schritte der US-Behörden gegen die Privatbank keine Gefahr darstellen. Zwei Wochen später war der weitaus größte Teil der Bank an die Raiffeisen-Gruppe verkauft, die diese unter einem anderen Namen weiterführt. Das US-Geschäft der Bank sowie sechs der ursprünglich acht Partner verbleiben bei Wegelin. Diese wollen sich um eine Lösung mit den US-Steuerbehörden und um eine Abwicklung des Geschäftes kümmern.
Zwei Punkte sind für die Zukunft zentral. Erstens wird der Schweizer Finanzplatz in Zukunft nur noch versteuertes Geld annehmen. Zweitens, und das ist noch schwerer, wird die Schweiz vom Bankgeheimnis Abschied nehmen. Die neue Weißgeldstrategie muss glaubwürdig sein und nicht nur ein Lippenbekenntnis. In der Folge wird die Schweiz daher auch Kundengelder an andere Steueroasen verlieren.
Im Einklang mit ihrer neuen Unternehmensphilosophie sind die Banken der Schweiz inzwischen überzeugt, dass die langfristige Vermögensverwaltung auch die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Geschäftsbeziehung beinhaltet. Bei den meisten Banken wird heute darauf bestanden, dass ein neuer Kunde ein Revers unterschreibt, dass er von der Anforderung einer ordnungsgemäßen steuerlichen Behandlung der hinterlegten Vermögenswerte und deren Erträge Kenntnis hat. Oft muss er auch bestätigen, dass die hinterlegten und künftig eingehenden Vermögenswerte sowie deren Erträge die jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften erfüllen. Der Schweizer Bundesrat hat einen Bericht zur Weißgeldstrategie für den Finanzplatz vorgelegt. Ein Vorschlag ist, dass er die Pflicht zu einer Selbstdeklaration durch die Kunden anregt, die durch ein Kontrollsystem überprüft werden soll. Heute sind nur noch gesetzestreue Bürger zwischen Zürich und Genf willkommen.
Der Druck auf den Finanzplatz Schweiz wird bleiben. Denn der Geldbedarf aller Staaten wird weiter steigen. Man schätzt, dass die US-Steuerbehörde bisher über 5 Milliarden Dollar an Steuern, Strafsteuern und Bußen von ihren Bürgern mit ausländischen Konten erlangt hat. Von der UBS kommen als Strafe weitere 780 Millionen hinzu. Solche Einnahmen sind jedem Staat bei der heutigen defizitären Lage willkommen. Auch in Deutschland werden die Stimmen lauter, dass die ausgehandelte Abgeltungssteuer nicht ausreicht. Die SPD-geführten Länder werden dem Abkommen nicht zustimmen, und daher wird die Schweiz weitergehende Zugeständnisse machen müssen. Die EU will den automatischen Datenaustausch für alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz und wird nicht ruhen, bis sie ihn durchgesetzt hat.
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Haben Sie Interesse? – Dann wenden Sie sich unter der Telefon-Nr.: 922 575496 an Herrn Robert Burlon oder unter 0041 79 4207493 an Herrn Ottmar Beck.
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