Ein Roboter wird Regelwidrigkeiten bekämpfen

Die Kontrollen sollen effektiver und genauer werden. Foto: Pixabay

Die Kontrollen sollen effektiver und genauer werden. Foto: Pixabay

Seit dem 1. Januar erstellt ein Computerprogramm automatisch Berichte über Arbeitsverstöße

Madrid – Der neue Strategieplan der Aufsichtsbehörde für Arbeit und Sozialversicherung (ITSS) für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sorgt bei den Arbeitgebern für zahlreiche Bedenken. Zu der am 1. Oktober letzten Jahres in Kraft getretenen Erhöhung der arbeitsrechtlichen Sanktionen um 20%, kommt seit dem 1. Januar 2022 noch die Einführung der Digitalisierung verschiedener Arbeitsabläufe hinzu. Einer davon betrifft die automatisierte Erstellung von behördlichen Mitteilungen über Verstöße. Hauptziel ist es dabei, die am häufigsten vorkommenden Regelwidrigkeiten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im großen Stil aufzudecken und zu kontrollieren. Es wird damit gerechnet, dass sich die Anzahl der von der ITSS-Behörde im Jahr 2020 aufgedeckten Verstöße dadurch erhöhen wird. 2019 wurden laut einem Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats (CES) 73.415 Verstöße in diesem Zusammenhang aufgedeckt, was einem Rückgang von 15,18% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Ignacio Moratilla von der Anwaltskanzlei Lexpal Abogados erklärt diesbezüglich, dass das neue Sanktionsverfahren auf der Grundlage von Big Data und künstlicher Intelligenz beruhen wird, ohne dass ein Beamter dabei die Aufsicht übernehmen wird. Laut Ignacio Sampere, Jurist in der für arbeitsrechtliche Angelegenheiten zuständigen Abteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, wird diese Maßnahme die Kontrollen der ITSS „effektiver und genauer machen, da Tausende von Daten in weit höherer Geschwindigkeit verarbeitet werden können, als es den Arbeitsinspektoren auf herkömmliche Weise gelingt“.

Schlussendlich bedeutet das aber auch: Die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen kontrolliert und sanktioniert werden, steigt erheblich. Ein Risiko, das den Sektor beunruhigt. Das gilt ganz besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, deren Abläufe laut Moratilla noch weitgehend analog ablaufen. „Die große Erneuerung“, so der Anwalt, „besteht darin, dass die Unternehmen einen Sanktionsbericht erhalten, ohne dass die Untersuchung, die die erste Phase der Interaktion mit den Fachkräften der Arbeitsaufsichtsbehörde darstellt, überhaupt mitgeteilt wurde“. Seiner Meinung nach können sich Unternehmen am besten auf die Umstellung vorbereiten, indem sie ihre Prozesse und Arbeitsbereiche digitalisieren, um sich an die anstehende „Verwaltungsdigitalisierung“ anzupassen.

Sampere rät den Unternehmen darüber hinaus, ihr Überwachungssystem zu verstärken, um allen gesetzlichen Verpflichtungen, die eine digitale Spur in den Datenbanken des Arbeitsministeriums und des Ministeriums für Soziale Sicherheit hinterlassen, strikt und fristgerecht nachzukommen. Dies gilt insbesondere für die Sozialversicherungsbeiträge, die rechtzeitige An- und Abmeldung von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung, die ordnungsgemäße Registrierung von Arbeitsverträgen – insbesondere von Zeitverträgen – und die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen, wenn das Arbeitszeitregister computergestützt ist. All dies, „um zu verhindern, dass das Computersystem den Fehler vor dem untersuchten Unternehmen selbst entdeckt“, so der Anwalt.

Problematisch ist dabei unter anderem auch die Tatsache, dass bis dato noch nicht im Detail bekannt ist, welche Fälle für automatisiertes Vorgehen infrage kommen.

Immerhin steht schon fest, dass das durch das automatisierte Verfahren sanktionierte Unternehmen gegen eine eventuelle Sanktionsmitteilung Einspruch erheben kann, wenn es der Ansicht ist, dass die Software der Aufsichtsbehörde ­einen Fehler gemacht hat. Die daraufhin folgenden Verhandlungen laufen demnach auch wieder auf herkömmliche Art und Weise ab, sprich über menschliche Interaktion.

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