Eine „politische Entscheidung“ ohne strafrechtliche Folgen

González Laya nach ihrer Aussage vor Gericht im Fall Ghali im Oktober 2021 Foto: EFE

González Laya nach ihrer Aussage vor Gericht im Fall Ghali im Oktober 2021 Foto: EFE

Gericht von Saragossa entlastet Ex-Außenministerin González Laya im Zusammenhang mit der Einreise von Frente Polisario-Chef Brahim Ghali

Saragossa – Nach monatelangen Gerichtsverhandlungen hat das Provinzgericht von Saragossa Ende Mai die ehemalige Außenministerin Arancha González Laya von dem Vorwurf freigesprochen, Brahim Ghali, den Anführer der saharauischen Befreiungsfront „Frente Polisario“ im Jahr 2021 illegal die Einreise nach Spanien ermöglicht zu haben. Damit wurde das Verfahren gegen González Laya nun vorläufig eingestellt, da es keine Beweise für eine Straftat in ihrem Verhalten gebe, so die Richter in dem Urteilsspruch.

Ghali war am 18. April 2021 über den Luftwaffenstützpunkt Saragossa nach Spanien eingereist, um im Krankenhaus San Pedro in Logroño wegen einer schweren Covid-Erkrankung behandelt zu werden.

Die damalige Außenministerin González Laya wurde in diesem Zusammenhang zunächst wegen Täuschung, Falschbeurkundung und Verheimlichung angeklagt. Sie habe die Einreise des Polisario-Chefs nach Spanien vor der Justiz verheimlicht und er sich mit falschen Papieren im Krankenhaus angemeldet, so lautete der Vorwurf. Was letzteren Vorwurf betrifft, so schlossen die Ermittler jede Verantwortung des Außenministeriums schnell aus.

In Bezug auf die angebliche Absicht, die Anwesenheit des saharauischen Anführers vor der Audiencia Nacional zu verbergen, die zwei laufende Verfahren gegen Ghali vorliegen hatte und seinen Aufenthaltsort feststellen lassen wollte (obwohl sie keinen Durchsuchungs- und Haftbefehl ausstellte), kamen die Richter in ihrem Urteil zu dem Schluss, es sei unbestreitbar, dass Frau González Laya von der Absicht wusste, Herrn Ghali zur Behandlung nach Spanien einreisen zu lassen. Sie sei auch aktiv an den entsprechenden Vorbereitungen beteiligt gewesen. Eine strafrechtlich relevante Absicht konnte dabei aber nicht festgestellt werden.

„Es scheint kein Zweifel zu bestehen“, so heißt es in dem Urteil, „dass Herr Ghali in das spanische Hoheitsgebiet eingereist ist, ohne sich den Grenzkontrollen zu unterziehen, die er hätte durchlaufen müssen, und dass dies eine ausdrückliche Entscheidung von Personen war, die mit der Regierung im Zusammenhang stehen“. Bei dieser Entscheidung handle es sich jedoch klar um „einen politischen oder staatlichen Akt, dem in einem Strafverfahren keine Bedeutung beigemessen werden kann“. Die Anordnung zur vorläufigen Einstellung des Verfahrens ist endgültig und kann nicht angefochten werden, sodass der Fall abgeschlossen ist, sofern keine neuen Beweise vorgelegt werden.

Die Einreise von Ghali nach Spanien, um dort auf Ersuchen der algerischen Behörden behandelt zu werden, war der Auslöser für eine schwere diplomatische Krise mit Marokko, die mit dem Ansturm von mehr als 10.000 illegalen Einwanderern am 17. und 18. Mai 2021 über die Grenze nach Ceuta ihren Höhepunkt erreichte und erst endete, als Regierungschef Pedro Sánchez im März dieses Jahres in einem Schreiben an König Mohammed VI. die bisherige Position Spaniens im Sahara-Konflikt änderte. Das wiederum löste eine diplomatische Krise mit Algerien aus, die noch immer andauert.

González Laya wurde bei der Regierungsumbildung von Pedro Sánchez im Juli 2021 von ihrem Amt als Außenministerin entbunden. In einem Gespräch mit dem Radiosender Cadena SER erklärte sie, sie sei „zufrieden“ mit der Entscheidung und versicherte, dass sie „es wieder tun würde“, da die Einreise von Ghali „aus humanitären Gründen und im Rahmen des Gesetzes“ erfolgt sei. Sie bedauere sehr, dass der „Name vieler Beamter“ in dieser Angelegenheit beschmutzt worden sei, und mahnte zur Vorsicht. „Wir müssen über die Politisierung der Justiz und die Verrechtlichung der Politik nachdenken. Damit bringen wir nicht nur die Justiz, sondern auch die Politik in großen Misskredit, zwei Funktionen unserer Demokratie, die ihre Glaubwürdigkeit bewahren müssen.“

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