Einkommensteuerkampagne 2015


Am 6. April läuft die Kampagne für die Einkommen- und die Vermögenssteuererklärung des Jahres 2015 an. Bis zum 30. Juni haben Steuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben.

Das Finanzamt fertigt wie üblich einen Entwurf „nach Aktenlage“ an, der in diesem Jahr nicht mehr Borrador sondern Predeclaración heißen soll, und der über die Website www.agenciatributaria.es („Campaña de la Renta 2015“, „Renta Web“) heruntergeladen werden kann. Dafür ist es lediglich erforderlich, unter Angabe der NIF-Nummer, des in der Einkommensteuererklärung 2014 im Kästchen 490 aufgeführten Betrages sowie der gewünschten Handy-Nummer eine Referenznummer anzufordern, die per SMS auf das angegebene Mobilfunktelefon zugeschickt wird. Wer über ein „Certificado digital“ oder einen Zugangscode verfügt, kann direkt auf seinen Entwurf zugreifen. Die vom Fiskus vorgefertigte Einkommensteuer­erklä­rung kann sofort bestätigt oder geändert und abgeschickt und damit eingereicht werden. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung selbst über das neue Online-Programm „Renta Web“ bzw. in Ausnahmefällen (bei Einkommen, die weder dem Lohn- noch dem Gehalt-Konzept entsprechen, als Unternehmer, als Selbstständiger) über das bisherige Hilfsprogramm PADRE zu erstellen oder diese vom Steuerberater oder von einer Service-Einrichtung des Finanzamtes erstellen zu lassen.

Das Finanzamt will der zunehmenden Tendenz zur Einreichung der Steuererklärung per Smartphone oder Tablet folgen, im vergangenen Jahr bereits von 20%, und hat für dieses Jahr das bereits erwähnte „Renta Web“ eingeführt, welches nach und nach das nicht mit Smartphone und Tablet kompatible PADRE ablösen soll. Bei dem neuen Programm werden nur noch die individuell relevanten Kästchen angezeigt und die Daten mit jeder Neu-Anmeldung aktualisiert. 

In Einzelfällen wird der Borrador auch noch per Post zugeschickt.  

Vom 10. Mai bis zum 30. Juni sind die Service-Einrichtungen des Finanzamtes bei der Erstellung und Einreichung behilflich.

Die Frist zur Überweisung einer eventuell zu leistenden Nachzahlung endet am 24. Juni (offiziell am 25. Juni, einem Samstag).

Bei der Steuererklärung sind aufgrund der Einkommensteuer-Reform diverse Änderungen bei den Basissteuersätzen, den Mindestsätzen oder den Abschreibungen zu beachten.

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