Erste Gefängnisstrafe wegen Tierquälerei auf den Kanaren


© Addanca

Richterin statuiert Exempel

Schäferhündin Vela ist zu einem Symbol des Tierschutzes auf den Kanarischen Inseln geworden. Ihre schreckliche Leidensgeschichte berührte vor fünf Jahren viele tierliebe Menschen auf Teneriffa. Nun hat die Verurteilung ihres Peinigers zu einem bahnbrechenden Sieg für den Tierschutz geführt.

Vela wurde im Mai 2007 von der Polizei im Süden Teneriffas in einem Müllcontainer in erbarmungswürdigem Zustand mit furchtbaren Verletzungen gefunden. Sie war völlig abgemagert, wog nur noch 14 Kilo, ihr Körper war voller tiefer Wunden, und an zahlreichen Stellen wie Rücken und Pfoten waren Fell und Haut durch Säure verbrannt. Das Tier konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr auf den Beinen halten.

Dank der Aufnahme und Pflege durch die Tierschutzorganisation Addanca geht es Vela heute wieder gut. Die grausame Tat, die an diesem Hund begangen wurde, sollte aber nicht ungestraft bleiben, und so wurde der Fall beim Rathaus von Güímar zur Anzeige gebracht (das Wochenblatt berichtete). Auch nachdem der Richter des örtlichen Amtsgerichts den Fall zu den Akten gelegt hatte, gaben sich die Aktivisten von Addanca nicht geschlagen. Der Zuspruch der gestarteten Unterschriftenaktion, bei der man sich ein- bis zweitausend Unterschriften erhoffte, überraschte selbst die Tierschützer: 48.000 Menschen unterzeichneten das Manifest für Vela, in dem gefordert wurde, dass dieser Fall vor Gericht kommt.

Am 13. April 2012 musste sich der 80-jährige Gregorio R. im Justizpalast in Santa Cruz de Tenerife vor Gericht verantworten. Nun wurde das Urteil gesprochen. Die zuständige Richterin im Strafgericht in Santa Cruz hat den damaligen Halter der Hündin wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Dieses Geld soll an die Tierkliniken überwiesen werden, die Vela operiert und behandelt haben. 

Obwohl es an Beweisen mangelte, sei für das Urteil ausschlaggebend gewesen, dass sich der Angeklagte bei seinen Aussagen in Widersprüche verstrickte. Außerdem wurde als Beweismittel ein Video eines TV-Senders zugelassen, in dem der Mann die Tat teilweise zugegeben hatte.

Ein Zeichen für den Tierschutz

Die Tierschutzorganisation Addanca, die bei dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, hatte eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert, die Staatsanwaltschaft acht Monate. Auch wenn es schließlich drei Monate sind und von der Verteidigung gegen dieses Urteil vermutlich auch Berufung eingelegt werden wird, so ist die Entscheidung der Richterin in diesem Fall doch ein Etappensieg für die Tierschützer.

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