Exministerin zu 660 Euro Strafe verurteilt


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Wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz

Der oberste spanische Gerichtshof hat den Einspruch zurückgewiesen und die Strafe gegen Magdalena Àlvarez, Ex-Ministerin für Entwicklung, für rechtens erklärt, die wegen eines Verstoßes gegen das Wahlgesetz zu einer Geldstrafe von 660 Euro verurteilt wurde.

Madrid – Mit ihr wurde auch der Bürgermeis­­ter von Sevilla, Alfredo Sánchez Monteseirín, mit einer Geldbuße von 300 Euro belegt.

In ihrer Amtszeit, und zwar während des Wahlkampfes vor den letzten Parlamentswahlen, hatte Àlvarez die Ausstrahlung eines fünfminütigen Spots genehmigt, der sie im Hochgeschwindigkeitszug auf der Strecke Madrid – Málaga zeigte, um die Erfolge und Leistungen ihres Ministeriums zu dokumentieren.

Die Opposition – Partido Popular – erstattete Anzeige bei der zentralen Wahlkommission, worauf die Geldstrafe gegen die Ministerin verhängt wurde. Ihr Einspruch wurde jetzt vom Gerichtshof abgelehnt, der die Auffassung vertritt, dass es sich um eine eindeutige Werbung für die Arbeit der Regierung handelt. Das Wahlgesetz besage jedoch, dass erreichte Erfolge nicht unmittelbar vor Wahlen über die Medien verbreitet werden dürfen.

Das Gericht erinnerte in seiner Urteilsbegründung daran, dass die Bestimmungen des Wahlgesetzes mit dem Miss­brauch aufräumen sollen, öffentliche Medien zu benutzen, um die Entscheidung des Wählers in eine bestimmte Richtung zu lenken. Das verstoße gegen das Gleichheits­prinzip zwischen den Kandidaten bestimmter Listen und Parteien.

Gleichzeitig wies der Gerichtshof auch den Einspruch des Bürgermeisters von Sevilla zurück, der zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Er hatte drei Tage vor den Wahlen in seiner Position als Präsident der Kommission für wirtschaftliche Interessen der Stadt in einer offiziellen Zeitschrift einen Artikel mit seinem Foto veröffentlicht, in dem die ausgeführten und die geplanten Projekte der Stadtverwaltung detailliert beschrieben wurden. Die Zeitschrift war mit einer Auflage von 100.000 Exemplaren erschienen.

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