„Fehler sind normal“


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Finanzamt fand 1,5 Millionen fehlerhafte Datensätze

Wegen der fälschlichen Zuordnung von 13 Immobilientransaktionen in den Jahren 2005 und 2006 zur Steuernummer der spanischen Infantin Cristina (das Wochenblatt berichtete) hat der Fachverband der staatlichen Steuerfahnder (IHE) ein Kommuniqué herausgegeben, aus dem hervorgeht, dass die irrtümliche Zuordnung von Vorgängen an nicht beteiligte Personen durchaus an der Tagesordnung ist.

Madrid – Dazu erklärten die Steuerfahnder, dass dies „als Konsequenz aus der Komplexität und dem Umfang der Information, die genutzt werde“, eine normale Situation sei. Das klingt einleuchtend. Wenn man jedoch bedenkt, dass laut dem Kommuniqué über 1,5 Millionen von insgesamt 2,5 Millionen überprüften Informationssätzen lückenhaft waren oder mit Irrtümern behaftete Daten enthielten, erscheint die Fehlerquote mit gut 60% recht hoch.

Die Informationssammlung, auf die sich diese Angaben beziehen, stammt aus einem Datenerhebungssystem, das in den Jahren 2004 und 2005 von der Finanzbehörde im Kontakt mit Notaren, Grundbuchregistern, Katasterämtern, der Architektenkammer und anderen Stellen etabliert wurde, um des ausufernden Steuerbetrugs, der mit dem damaligen Immobilienboom einherging, Herr zu werden. Dieses Kontrollsystem war damals gerade neu eingeführt worden und noch mit einigen Fehlerquellen behaftet.

Eine unrichtige Katasternummer war mit gut 806.000 Fällen der häufigste Fehler, der auftrat, was bei der bandwurmartigen Länge dieser Kennziffer aus zwanzig Zahlen und Buchstaben nicht verwundern kann. Rund 550.000-mal war das Feld für den Kaufpreis leer gelassen oder mit Null beziffert worden, über 135.000-mal waren fehlerhafte Steuernummern eingetragen worden wie im Fall von Prinzessin Cristina, und fast 55.000-mal waren als Käufer und Verkäufer die gleichen Namen eingetragen.

Der Steuerpflichtige verstarb vor Jahrzehnten

Allein 173 Einträge fanden sich beispielsweise zur NIF-Steuernummer 00000000T und 219 zur 99999999R. Kurios auch der Fall einer Steuernummer, die aus nur einer einzigen Ziffer bestand. Sie tauchte in 148 Registereintragungen für das Jahr 2005 als die des Verkäufers auf. Ein Ding der Unmöglichkeit, da diese Steuernummer zu einer Person gehört, die schon vor Jahrzehnten verstorben ist.

Nach diesen Anfangsschwierigkeiten, die in den genannten Jahren zu einer erhöhten Zahl unrichtiger Registrierungen führte, wurde das System des Informationsaustausches mit Notaren, Grundbuchämtern und anderen Informationsgebern verbessert. Die Infantin jedoch blieb weiterhin mit 13 Immobilienverkäufen für insgesamt 1,4 Millionen Euro  registriert. Die Steuerfahnder können sich nicht erklären, warum sie nicht seinerzeit in die Grunderwerbssteuerprüfungen des Jahres 2007 miteinbezogen worden ist, da die Daten ja im System als korrekt angezeigt wurden.

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