Ferienvermietung wurde reguliert


© Plataforma Alquileres Vacacionales

Laut Ascav bleiben 90% der Ferienwohnungen ausgeschlossen

Mit dem Dekret, das die kanarische Regierung am 22. Mai verabschiedet hat, sollte endlich Klarheit in die rechtliche Grauzone rund um die Ferienvermietung auf den Kanaren geschaffen werden. Doch es gibt nicht nur Polemik um die Wahl des Termins der Verabschiedung nur zwei Tage vor den Wahlen, sondern auch um den Inhalt. Doris Borrego, die Präsidentin des Verbands der Ferienvermieter Ascav wirft der Regierung vor, durch eine Änderung des Gesetzestextes in letzter Minute „rund 90 Prozent der Ferienwohnungen in den touristischen Gebieten der Kanarischen Inseln“ von der Regulierung ausgeschlossen zu haben.

Die kanarische Regierung hat am 22. Mai das Dekret zur Regulierung der Ferienvermietung verabschiedet, mit dem endlich Klarheit in die rechtliche Grauzone rund um die Überlassung von Ferienwohnungen an Touristen gebracht werden sollte. Präsident Paulino Rivero löste damit einerseits zwar in buchstäblich letzter Minute sein Versprechen ein, die Regulierung noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Andererseits fiel die Wahl auf diesen Termin wohl nicht zufällig, denn nur zwei Tage später fanden Kommunalwahlen statt und man wollte offenbar nicht riskieren, durch das umstrittene Gesetz die Stimmen der zahlreichen Besitzer von Ferienimmobilien zu verlieren, die seit langer Zeit auf eine wohlwollende Regulierung ihrer Aktivität warten.

Die Mitteilung, die das Tourismusressort der Regionalregierung zeitgleich veröffentlichte, feierte demnach die Verabschiedung des Dekrets, machte über den genauen Gesetzestext jedoch noch keine eindeutigen Angaben. Wohl aus politischem Kalkül – dieser Vorwurf wurde jedenfalls vonseiten des Verbands der Ferienvermieter Asociación Canaria del Alquiler Vacacional (Ascav) laut. Denn erst nach den Wahlen, als am 28. Mai der komplette Gesetzestext im Amtsblatt Boletín Oficial de Canarias (BOC) stand, wurde der „Verrat“ an den Vermietern deutlich, wie Ascav-Präsidentin Doris Borrego dieses politische Manöver bezeichnete. 

Borrego wirft der Regierung vor, den Gesetzestext entgegen der bis dahin bekannten Entwürfe in letzter Minute so geändert zu haben, dass „rund 90 Prozent der Ferienwohnungen in den touristischen Gebieten der Kanarischen Inseln von der Regulierung ausgeschlossen wurden“, wie sie erklärte. Konkret geht es um einen Passus in Artikel 3 des Dekrets, in dem nicht nur wie erwartet Wohneinheiten auf für Hotels und touristische Anlagen vorbehaltenem Gelände („suelo turístico“) und in touristischen Urbanisationen ausgeschlossen wurden, sondern ebenfalls Wohnungen, die sich in gemischten als „residencial-turístico“ deklarierten Urbanisationen befinden. Damit bleiben laut Ascav die meisten Wohnungen in den bei Urlaubern beliebtesten Gegenden der Inseln, etwa Adeje auf Teneriffa, Maspalomas auf Gran Canaria oder Teguise und Corralejo auf Lanzarote außen vor.

„Wer regiert die Kanarischen Inseln? Die Hotelvereinigung einer einzigen Provinz!“, schimpft Doris Borrego mit Verweis auf Ashotel, die Lobby-Vereinigung der Hoteliers in der Provinz Teneriffa und deren Verflechtungen in die Politik. Ashotel hatte im Vorfeld knallhart gegen eine Regulierung der Ferienvermietung gekämpft und die restriktive Regulierung dürfte ganz in ihrem Interesse sein.

In einer eilig einberufenen Versammlung am 4. Juni will Ascav nun mit den Mitgliedern das weitere Vorgehen abstimmen. Doch mit einer Anfechtung des Dekrets sind viel Arbeit und hohe Kosten verbunden, die nicht durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden können. Daher hofft man auf weitere Betroffene, die die Arbeit des Vereins durch eine Mitgliedschaft unterstützen (Mitglied werden kann man unter www.ascav.es; weitere Infos auch auf Facebook:

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