Wichtige Information des Flughafenbetreibers Aena
Madrid – Der spanische Flughafenbetreiber Aena erinnert über seine Website und die sozialen Netzwerke daran, dass aufgrund des Alarmzustands in Spanien wegen der Gesundheitskrise durch Covid-19 keine Flugreisen mehr erlaubt sind, es sei denn, es können „unaufschiebbare Gründe“ aufgezeigt werden. Passagiere, auf die dies zutrifft, sollten folgende dringende Hinweise beachten:
Seit 23. März 00.00 Uhr können nur noch Personen nach Spanien einreisen, die spanische Staatsbürger sind oder nachweisen können, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben. Einige weitere Ausnahmefälle, die Aena allerdings nicht näher beschreibt, würden berücksichtigt, heißt es in der Mitteilung.
Außerdem gilt, dass Reisende vor Reiseantritt auf jeden Fall ihre Airline kontaktieren und in keinem Fall mehr als 90 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flughafen erscheinen sollten. Am Flughafen muss zu jeder Zeit der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen gewahrt werden. Nach der Ankunft am Reiseziel sollen Passagiere sich so schnell wie möglich auf direktem Weg nach Hause begeben.
Aena teilt weiter mit, dass die Flughäfen in Betrieb bleiben, und die Sicherheit der genehmigten Flüge gewährleistet ist. Allerdings gelten je nach Flughafen unterschiedliche Einschränkungen, die unter folgendem Link abgerufen werden können:
Auf Gran Canarias Flughafen wurden zwei Drittel des Terminalgebäudes abgeriegelt; auf Teneriffas Südflughafen wurde die Gepäckausgabehalle B im Untergeschoss geschlossen. Auch die Sicherheitskontrolle im ersten Stock ist außer Betrieb, ebenso der Check-in-Bereich A im Erdgeschoss. Auf beiden Flughäfen sind die VIP-Lounges geschlossen.
Weitere aktuelle Infos gibt es auf www.aena.es sowie bei Twitter unter @aena.
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