Führungskräfte einer andalusischen Kupfermine auf der Anklagebank


© COBRE LAS CRUCES

Erhöhte Arsenwerte im Grundwasser und ungenehmigte Anlagen

Zu einem Zeitpunkt, da die andalusische Regierung daran interessiert ist, den Bergbau wieder anzukurbeln, gibt es vonseiten der Justiz einen Dämpfer für die Betreiber von Europas größter offener Kupfermine „Las Cruces“.

Sevilla – Für die Verunreinigung eines Grundwasserreservoirs fordert die auf Umweltdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft des Bezirksgerichts 19 von Sevilla für drei Führungskräfte bzw. ehemalige Führungskräfte des Bergbauunternehmens je fünfeinhalb Jahre Haft, drei Jahre Berufsverbot und fast 650.000 Euro Schadenersatz, für die auch die Firma Cobre Las Cruces SL mit einstehen soll.

Die Kupferader bei Sevilla ist überdurchschnittlich ergiebig, da sie einen besonders hohen Kupfergehalt von 6% aufweist, normal sind um 1%. Unter Umweltgesichtspunkten befindet sie sich jedoch an einer ungünstigen Stelle inmitten des Grundwasservorkommens „Niebla-Posadas“, das mehrere Ortschaften mit Trinkwasser versorgt.

Aus diesem Grunde wurde die Schürfkonzession an eine Reihe von Auflagen geknüpft, die das Bergbauunternehmen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft systematisch missachtet hat. Deshalb wurde nun die Eröffnung eines mündlichen Verfahrens gegen die drei Manager von Cobre Las Cruces SL beantragt. Bei den Angeklagten handelt es sich um Françoi Fleury, der bis 2010 leitendes Verwaltungsratsmitglied war, William Thomas William, Wasserbeauftragter der Firma bis 2008, und María Paz Cosmen Schortman, die bis heute die Position der Umweltbeauftragten des Bergwerks bekleidet.

Die vorausgegangenen Ermittlungen begannen schon im Jahr 2008 und beinhalteten Verhandlungen zwischen dem zuständigen Ministerium und dem Unternehmen, die jedoch nicht zu einer Übereinkunft führten.

Nach der Anklageschrift wurde von der Cobre Las Cruces SL im Jahr 2005 ohne Genehmigung ein anderes Wassermanagement-Modell präsentiert und umgesetzt als jenes, das Grundlage für die Erteilung der Bergbaulizenz gewesen war. Es beruht unter anderem darauf, aus dem Grundwasserreservoir für den Schürfprozess entnommenes Wasser gereinigt wieder in das Reservoir einzuleiten. Messungen ergaben, dass dieses wieder eingebrachte Wasser einen Arsengehalt oberhalb der Unbedenklichkeitsgrenze aufweist. Außerdem wurden neun nicht genehmigte Wasserbecken errichtet.

Das angeklagte Unternehmen ließ verlauten, es hoffe auf einen baldigen Verhandlungstermin, um seinen guten Ruf wieder herstellen zu können, da aus seiner Sicht keine Straftat vorliege.

Unabhängig von dem genannten Strafrechtsverfahren wurden durch die zuständigen Behörden verschiedene Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der Kupfermine eingeleitet.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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