Gefängnis für 83-Jährigen, der Einbrecher in Notwehr erschoss


Jacinto Siverio im Gerichtssaal. Foto: EFE

Das Urteil löste in der Bevölkerung Befremden und Empörung aus

Teneriffa – Ein Schuldspruch eines kanarischen Schwurgerichtes hat in der Bevölkerung große Empörung und eine Wel­le der Solidarität ausgelöst.

Stein des Anstoßes ist die Verurteilung des 83-jährigen Jacinto Siverio zu zweieinhalb Jahren Haft, weil er einen Einbrecher erschossen hat. Sowie zu zwei Jahren wegen illegalen Waffenbesitzes, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Am 1. März 2015 waren zwei junge Männer, einer minderjährig und einer 26 Jahre alt, über die Mauer der Finca geklettert, in der Jacinto Siverio mit seiner Frau Mercedes lebt und in der sich zu diesem Zeitpunkt auch deren Schwester Carmen befand. Diese versteckte sich in einem Badezimmer. Die Einbrecher bedrohten das Seniorenpaar mit einer Pistole, die sich später als unecht herausstellte, und verlangten Geld. Dann begannen sie, die Frau zu misshandeln und brachen ihr die Hand in einem Türrahmen.

Jacinto ging unter dem Vorwand, Geld holen zu wollen, in ein Nebenzimmer und holte einen Revolver, den er dort unter Verschluss hielt. Diesen hatte er einige Jahre zuvor von seinem Sohn erhalten, der sich Sorgen machte, dass seine Eltern auf der einsamen Finca überfallen werden könnten.

Jacinto schoss einmal in den Boden und dann auf einen der Einbrecher, der in den Hals getroffen wurde und verstarb. Sein minderjähriger Begleiter flüchtete, wurde aber später von der Polizei gefasst und hat heute, drei Jahre nach der Tat, seine Jugendstrafe für den Einbruch bereits abgesessen. Im Prozess gegen Jacinto Siverio sagte er aus, dass er in umgekehrter Lage genauso gehandelt haben würde, wie dieser.

Die Verteidungung und die Staatsanwaltschaft hatten einmütig gefordert, Jacinto Siverio vom Vorwurf des Totschlags freizusprechen, weil er in Notwehr handelte, und nur den unerlaubten Waffenbesitz zu ahnden. Doch die Nebenklägerin, die Mutter des getöteten Einbrechers, bestand auf der Anklage und einer Entschädigung von 78.000 Euro.

Nach dem überraschenden Schuldspruch durch die Geschworenenjury verhängte der Richter die minimal zulässige Strafe von zweieinhalb Jahren, ein Strafmaß, das nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, und setzte die Entschädigung auf 20.000 Euro fest.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft werden in Berufung gehen.

Drei Petitionen

Empörte Bürger haben mindestens drei Unterschriftensammlungen auf der Internetplattform „change.org“ ins Leben gerufen: Eine, die sich an den spanischen Staat wendet und die Begnadigung Siverios fordert und zwei, die allgemein fordern, das Urteil zu ändern. Bei Redaktionsschluss waren bei diesen Sammlungen schon rund 36.750, 7.240 und 2.350 Unterschriften zusammengekommen.

Ana Oramas (CC), die für die Provinz Teneriffa als Abgeordnete im spanischen Parlament sitzt, hat angeregt, dass sich, falls die Berufung scheitern sollte, alle kanarischen Abgeordneten gemeinsam für eine Begnadigung einsetzten sollten.

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