Die EU hatte bereits mit Sanktionen gedroht
Das Gesetz, welches von der Regierung in der letzten Märzwoche im Eilverfahren verabschiedet wurde, passt die Bestimmungen über Teilzeiteigentum, das sogenannte Time-Sharing, den europäischen Normen an.
Madrid – Damit hat die Regierung im letzten Moment eine empfindliche Strafe durch die Brüsseler Behörden vermieden. Der letzte Termin für diese gesetzliche Regelung war bereits im Juni 2011 verstrichen.
Diese neuen Normen stärken bedeutend die Rechte der Verbraucher, beziehungsweise Käufer von Teilzeit-Eigentum und Ferienrechten. So wird die Bedenkzeit von zehn auf vierzehn Tage angehoben. In dieser Zeitspanne kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Auch darf der Verkäufer in dieser Zeitspanne keinerlei Anzahlung, Vorauszahlung oder Reservierungsgebühren verlangen. Außerdem kann der Käufer auch noch bei Fälligkeit der zweiten Rate die Vertragsauflösung verlangen, ohne sich strafbar zu machen.
Die Mindestlaufzeit eines Vertrages über Teilzeiteigentum oder Ferienrechte beträgt jetzt ein Jahr und nicht wie bislang mindestens drei Jahre, wie es die bisherigen Normen vorsahen.
Käufer von Ferienrechten hatten in der Vergangenheit erhebliche Probleme und finanzielle Verluste, weil es an Informationen in dieser speziellen Materie fehlte und keine Klarheit über die Konditionen herrschte.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]