Gesundheitsministerium erweitert Katalog zuzahlungspflichtiger Medikamente


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42 Arzneimittel zur Behandlung chronischer oder schwerer Krankheiten sind betroffen

Mitte September gab das Gesundheitsministerium im Nationalen Anzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE) per Verordnung bekannt, dass weitere 42 in Krankenhausapotheken ausgegebene Arzneimittel zuzahlungspflichtig sind.

Madrid – Dabei handelt es sich durchweg um sehr teure Medikamente zur Behandlung chronischer oder schwerer Krankheiten.

Diese 42 Arzneimittel, die unter 150 verschiedenen Namen im Handel sind, waren ursprünglich für den Verkauf in Apotheken und nicht für die Verabreichung in Krankenhäusern bestimmt. Doch viele Regionen haben diese Medikamente, die bei schweren Krankheiten wie Arthritis, Hepatitis, Multiple Sklerose, Krebs etc. eingesetzt werden, in die Krankenhausapotheken verbannt. Damit soll die Ausgabe und die tatsächliche Einnahme, sprich Befolgung der verordneten Therapie seitens der Patienten, besser kontrolliert werden. So heißt es jedenfalls von offizieller Seite, denn der Hauptgrund ist wohl eher die Kosteneinsparung. Aufgrund der zentralisierten Ausgabe können große Bestellungen aufgenommen und bei den Lieferanten Preisnachlässe ausgehandelt werden, denn diese Medikamente sind teuer. So kostet beispielsweise eine Packung mit 168 Tabletten des Medikaments Incivo zur Behandlung der chronischen Hepatitis C über 8.870 Euro.

Nun hat das Gesundheitsministerium angeordnet, dass eben diese 42 Arzneimittel sowohl bei ihrem Vertrieb über die Apotheke als auch über das Krankenhaus mit einer Zuzahlung von zehn Prozent belegt werden. Der maximal zu zahlende Betrag wurde auf 4,20 Euro festgesetzt.

José Luis Poveda, Präsident der Spanischen Vereinigung der Krankenhausapotheken, kann sich diese Maßnahme nicht erklären. Denn: „Die Zuzahlungspflicht verfolgt zwei klare Ziele. Zum einen sollen Missbrauch und Verschwendung verhindert, zum anderen sollen die Kosten anteilig wieder eingenommen werden.“ Doch die auf diese Medikamente angewiesenen Patienten seien größtenteils chronisch krank und ein Missbrauch ausgeschlossen. Auch würden sich bei diesen, unter ständiger Behandlung stehenden Patienten die Medikamente nicht zu Hause ansammeln können. Angesichts der sehr niedrig angesetzten maximalen Zuzahlung würde darüber hinaus kaum etwas eingenommen.

In den Regionen ist der Ärger groß, müssen sie doch in kürzester Zeit – sprich bis Anfang Oktober – die Abrechnung umstellen, das Personal einweisen und die Patienten informieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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