Europarat bemängelt Schwächung der Unabhängigkeit der spanischen Justiz
Paris/Madrid – Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates macht der spanischen Regierung schwere Vorwürfe, weil sie die Unabhängigkeit der Rechtsprechung nicht gewährleiste. In einem außerordentlich kritischen Bericht mahnte die Gruppe an, dass die politischen Autoritäten in keiner Weise in die Ernennung von Richtern eingreifen dürfen.
Besonders hart ist die Kritik am Verfahren für die Wahl des Generalrates der Justiz (CGPJ), welches in einer Reform im Jahr 2013, die ausschließliche mit den Stimmen der Regierungspartei PP, die zu diesem Zeitpunkt sowohl im Kongress als auch im Senat die Mehrheit hatte, und unter dem Protest der gesamten Opposition verabschiedet wurde. Bis dahin mussten die Mitglieder des Generalrates der Justiz im Kongress mit Drei-Fünftel-Mehrheit gewählt werden, nun reicht eine einfache Mehrheit aus, sodass die Regierung nicht mehr den Konsens mit den anderen politischen Kräften im Parlament suchen muss und das oberste Gremium der spanischen Richterschaft allein bestimmen kann.
Schon im Januar 2014, wenige Wochen nach der Verabschiedung der Reform, gab der GRECO elf Empfehlungen an Spanien ab, wie gegen die Korruption unter Politikern, Richtern und Staatsanwälten vorgegangen werden sollte. Darunter auch Analyse und Nachweis der Effektivität der Unabhängigkeit des CGPJ bezüglich der neuen Reform.
Die spanische Regierung jedoch hat keinerlei Analyse vorgelegt, die nachweist, dass der CGPJ unabhängiger geworden sei. Sie verteidigt das Auswahlsystem der Richter und die Reform des damaligen Justizministers Alberto Ruiz Gallardón und hat gegenüber dem Europarat lediglich vorgebracht, dass „die Reform den größtmöglichen Konsens im System der Ernennungen der Richter aus den eigenen Reihen gesucht hat, was die politische Debatte befrieden wird, wenn die Richter erst einmal vom Parlament ernannt sind“. Die GRECO weist diese Erklärungen in ihrem Bericht mit aller Schärfe zurück.
Spanien machte außerdem geltend, die Wahlmethode für den Richterrat müsse respektiert werden, weil sie in der Verfassung enthalten sei. Auch dieses Argument wird in dem GRECO-Papier nicht akzeptiert, da die Art und Weise der Auswahl der Mitglieder des CGPJ durch die Spanische Verfassung eben nicht explizit festgelegt sei.
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