Zehn Regionen schaffen Immunität ab


Madrid, Andalusien, Aragón und Castilla y León haben die Reformen am weitesten vorangetrieben

Madrid – In zehn der 19 spanischen autonomen Regionen regen sich verstärkte Bestrebungen, die politische Immunität der spanischen Politiker aufzuheben. Die treibende Kraft dahinter sind die Newcomer-Parteien Podemos und Ciudadanos, die sich beide die Abschaffung der strafrechtlichen Sonderstellung von Politikern und Staatsbediensteten auf die Fahnen geschrieben haben. In sieben Regionalregierungen ist das Vorhaben Teil des jeweiligen Regierungspaktes mit der PP oder der PSOE.

In den autonomen Regionen Aragón, Madrid, Castilla y León, Andalusien, Murcia, Kantabrien, Katalonien, La Rioja, Baskenland und Balearen gibt es schon konkrete Schritte in diese Richtung. In Aragón beispielsweise hat das Parlament abgestimmt und die Regionalregierung beauftragt, die Statuten der Region in diesem Sinne zu ändern. In Andalusien ist dies Teil des Regierungspaktes zwischen PSOE und Ciudadanos, und auch in Madrid und Castilla y León ist die Abschaffung der Immunität bereits beschlossene Sache.

In Murcia, Kantabrien und Katalonien wurden Kommissionen gebildet, welche diesen Prozess vorantreiben sollen. Im Parlament von La Rioja wurde ein entsprechender Entschließungsantrag positiv entschieden, im Baskenland wurde in der vergangenen Legislaturperiode ebenfalls ein entsprechender Beschluss gefasst, und im balearischen Parlament soll demnächst über das Thema abgestimmt werden.

Die Abschaffung des Immunitätsstatus für Politiker wäre eine bedeutende Wende gerade zu einem Zeitpunkt, da einige der wichtigsten Korruptionsprozesse der spanischen Geschichte beginnen. Sie bedeutet einen nie dagewesenen Wandel im Status der spanischen Politiker, der sie diesbezüglich erstmals mit ihren Kollegen in den restlichen europäischen Ländern gleichstellt.

In Deutschland und Großbritannien gibt es diese Art der Immunität nicht. In Italien und Portugal genießt sie nur der Präsident. In Frankreich der Präsident, der Premierminister und die Mitglieder der Regierung. In Spanien dagegen können mehr als 10.000 Personen in öffentlichen Ämtern nicht vor normale Gerichte gestellt werden. Dies schließt auch die Richter und Staatsanwälte ein, wodurch verhindert werden soll, dass Richter in Versuchung geraten, ihre Amtskollegen zu schützen.

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