Glücksspielwerbung im Schnellverfahren limitiert

Eine Straßenwerbung in Bilbao für eine Glücksspiel-App Foto: EFE

Eine Straßenwerbung in Bilbao für eine Glücksspiel-App Foto: EFE

Madrid – Die Vereine ehemaliger Spieler haben Alarm geschlagen, weil in der Ausgangssperre wegen der Coronavirus-Epidemie deutlich mehr Anrufe wegen Spielsuchtproblemen bei der Telefonberatung eingehen. Deshalb hat der Ministerrat im Schnellverfahren Maßnahmen verabschiedet, welche die Werbung für Online-Glücksspiele und -wetten im Radio und Fernsehen sowie auch auf Youtube und anderen Internetplattformen auf ein enges Zeitfenster zwischen 1.00 und 5.00 Uhr nachts beschränken.
Das Dekret ist nur für die Dauer des Alarmzustandes gültig. Das Verbraucherministerium rechtfertigt die Entscheidung mit gesundheitlichen Gründen und der Notwendigkeit, diejenigen Bürger, die anfällig für Spielsucht sind, vor einer übermäßigen Beeinflussung durch die sehr agressive Werbung für Online-Spiele zu schützen.
Der Erlass soll verhindern, dass die Wettbüros Geschäfte mit der Besorgnis und den Ängsten der Menschen machen. Deshalb verbietet er auch die Erwähnung der zurzeit herrschenden Ausnahmesituation und der Ausgangssperre in den Werbebotschaften als Grund oder Entschuldigung für das Spiel. Auch Sonderangebote und Werbegeschenke sind verboten.
Das Verbraucherministerium hat schon vor einigen Wochen ein Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung des Glücksspielsektors auf den Weg gebracht, das jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Der Gesetzentwurf beinhaltet ähnliche Maßnahmen wie das nun verabschiedete Dekret, schließt aber im Fernsehen und Radio übertragene Sportveranstaltungen von der Werbebeschränkung aus.

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