Google muss Verweise löschen


Spanier erkämpft “Recht auf Vergessen”

Ein überraschendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gefällt, mit dem faktisch ein “Recht auf Vergessenwerden” im Internet eingeführt wird.

Madrid – In einem Fall aus Spanien hat er entschieden, dass es Fälle geben kann, in denen der Suchmaschinenbetreiber Google bestimmte Links zu veralteten Informationen aus der Ergebnisliste löschen muss. Erforderlich ist aber ein Antrag des Betroffenen.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Spanier, dessen Haus 1998 zwangsversteigert worden war. Die amtliche Bekanntmachung darüber ist auch heute noch im Internet-Archiv der katalanischen Tageszeitung La Vanguardia zu finden, wenn man den Namen des Betroffenen eingibt. Diese weigerte sich aber, die Nachricht aus dem Internet zu entfernen. Daraufhin forderte der Betroffene von Google, künftig Links auf die für ihn peinliche Seite der Zeitung zu unterbinden. Google Spanien hielt sich jedoch für nicht zuständig, weil die Server in den USA stehen. Erst bei der spanischen Datenschutzbehörde fand er Gehör. Sie forderte Google auf, den Link zu entfernen, wogegen Google aber bis zum EuGH klagte. Das Gericht entschied nun, dass die EU-Datenschutz-Richtlinie auf Google anwendbar sei. Das EuGH gibt damit Betroffenen unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Löschung von Links aus der Ergebnisliste.

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