Haftstrafen im Fall der verbrannten Obdachlosen


Zwei der Täter erhielten je 17 Jahre Freiheitsstrafe

Der Fall machte weltweit Schlagzeilen und erschütterte weit über Spaniens Grenzen hinaus die Bevölkerung. Ein Minderjähriger und zwei 18-Jährige töteten Mitte Dezember 2005 eine Obdachlose, indem sie sie mit Lösungsmittel übergossen und anzündeten.

Barcelona – Tage später erlag die 50-Jährige ihren schweren Verbrennungen. Die Tat ereignete sich im Geldautomaten-Raum eines Bankinstituts in Barcelona, in dem das Opfer die Nacht über vor der Kälte Schutz gesucht hatte. Wie die Sicherheitskameras zeigten, hatten zwei der drei jungen Männer sich bereits vor der eigentlichen Tat über einen längeren Zeitraum damit vergnügt, die Obdachlose zu quälen und sich über sie lustig zu machen. Drei Stunden später kehrten sie mit einem weiteren jungen Mann und einem Kanister Lösungsmittel zurück. Mit breitem Grinsen im Gesicht schüttete einer von ihnen das Lösungsmittel in den Raum, woraufhin ein anderer eine brennende Kippe hinterherwarf. Dank der Aufnahmen der Sicherheitskameras konnten die Täter relativ schnell gefasst werden.

Fast drei Jahre später sind die Richter nun zu einem Urteil gekommen. Die beiden volljährigen Täter sind zu je 17 Jahre Haftstrafe verurteilt worden. Die Täter seien vorsätzlich und heimtückisch vorgegangen, heißt es in dem Urteil. Der Minderjährige war bereits vorher in einem getrennten Verfahren zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Bei dem Opfer handelte es sich um eine ehemalige Chefsekretärin, die noch wenige Jahre zuvor in höchsten Kreisen der guten Gesellschaft Barcelona verkehrte, durch Drogen- und Alkoholmissbrauch jedoch in die Obdachlosigkeit abrutschte. Das Gericht verurteilte die Täter außerdem dazu, der Mutter und der Tochter der Toten Schmerzensgeld in Höhe von 46.000 Euro zu zahlen.

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