Untersuchung: Patrouillenboot rammt Patera
Im Fall des Patrouillenbootes „Cabaleiro“, das am 13. Dezember ein Flüchtlingsboot mit marokkanischen irregulären Immigranten rammte, stehen weiterhin widersprüchliche Berichte über den Ablauf der Ereignisse im Raum, die den tragischen Zusammenstoß mal als Unfall, mal als grobe Fahrlässigkeit oder gar fahrlässige Tötung erscheinen lassen (das Wochenblatt berichtete).
Obwohl die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, wurden bereits drei der 17 Überlebenden ausgewiesen und nach Marokko gebracht. In zwei weiteren Fällen konnte der Pflichtverteidiger, der nur durch Zufall von der unmittelbar bevorstehenden Abschiebung erfuhr, diese noch im letzten Moment durch einen Widerspruch verhindern.
Dies zeigt zumindest, dass die Delegierte der Kanarenregierung, María del Carmen Hernández Bento, die die Abschiebung routinemäßig angeordnet hatte, kein weiteres Interesse an einer Überprüfung der offiziellen Version der Ereignisse hat.
Diese besagt, dass der Zusammenstoß passierte, als die „Cabaleiro“ schon dabei war, mit der Patera längsseits zu gehen.
Die Flüchtlinge dagegen berichten, dass das Polizeiboot mit hoher Geschwindigkeit auf sie zukam und sie, ohne die Geschwindigkeit zu verringern, ungebremst rammte.
Sie werden nun mit Unterstützung ihrer beiden Pflichtverteidiger Sammelklage gegen den Staat einreichen und Rechtsmittel gegen ihre Ausweisung einlegen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]