Kanaren bleiben bei Territorialerweiterung außen vor


Madrid will die Verhandlungen mit der UNO alleine führen

Spanien bemüht sich um die Ausweitung seines wirtschaftlichen Hoheitsgebietes westlich der Kanaren, die Kanarische Regierung jedoch soll sich aus den Verhandlungen heraushalten.

Madrid – Der Anspruch ist im Dezember bei der UNO angemeldet worden und bezieht sich auf ein knapp 300.000 Quadratkilometer großes Gebiet jenseits der 200-Meilen-Zone, um welches die spanische ausschließliche Wirtschaftszone erweitert und damit das Recht erworben werden soll, die dort vorhandenen natürlichen Ressourcen zu nutzen, darunter möglicherweise auch Erdöl- und Gasvorkommen.

Die Zentralregierung in Madrid hat den Wunsch der Kanarenregierung, an den Verhandlungen beteiligt zu werden, rundweg abgelehnt. Diplomatische Verhandlungen zu führen, sei Teil der staatlichen Kompetenzen und betreffe die Kanarischen Inseln nicht direkt, weshalb es auch nicht erforderlich sei, die Regierung der Autonomen Region zu informieren, sich mit ihr zu beraten oder sie nach ihrer Meinung zu fragen.

Der Unterstaatssekretär des Ministeriums für Industrie, Energie und Tourismus, Enrique Hernández Bento (Bruder von María del Carmen Hernández Bento, der Vertreterin der Zentralregierung auf den Kanaren) wies die Kanarenregierung schroff zurück: „Es liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Staates, und als solche wird es wahrgenommen werden, und wir bitten darum, den verfassungsmäßigen Kompetenzrahmen zu respektieren. Dies ist eine Frage, so einfach wie die Erweiterung der Wirtschaftszone, sie kommt dem Außenministerium zu und weiter gibt es dazu nichts zu sagen.“

Da es um internationale Gewässer geht und das internationale Seerecht Spanien die Möglichkeit zuerkennt, sein Territorium bis zum Rand der Kontinentalplatte auszuweiten, geht man in Madrid davon aus, dass ein neues Gesetz über internationale Verträge und Übereinkommen, welches im November verabschiedet wurde, in dieser Angelegenheit nicht greift.

Die Kanarenregierung hatte sich auf dieses Gesetz gestützt, welches den Autonomen Regionen die Möglichkeit der Teilnahme an internationalen Verhandlungen einräumt.

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