Kein Wäschetrocknen auf dem Balkon


Neue Verordnung in La Laguna soll Anfang 2015 in Kraft treten

Der Entwurf einer neuen Verordnung, die von der lokalen Bürgerkommission auf Wunsch des Rathauses von La Laguna ausgearbeitet wurde, soll im Januar 2015 in Kraft treten. Diese Verordnung sieht unter anderem vor, dass das Aufhängen von Wäsche auf Balkonen und Terrassen verboten ist.

Im Ausnahmefall und nur dann, wenn die Wohnungen über keinen Innenhof verfügen,  darf  die Wäsche an der Innenseite der Balkone getrocknet werden.

Außerdem bezieht sich die Verordnung auf das Halten von Haustieren. Diese müssen unter optimalen sanitären Bedingungen gehalten werden und dürfen die Ruhe der Nachbarschaft weder durch Bellen noch durch unangenehme Gerüche beeinträchtigen.

Haustiere dürfen weder gequält noch ausgesetzt werden und auch nicht in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt sein.

Verboten sind Tiere in Lokalen, in denen Lebensmittel verkauft werden sowie auf kulturellen und sportlichen Events und auf Spielplätzen.

Bestraft wird das Füttern von Tieren wie Tauben und streunenden Katzen, die sich unkontolliert vermehren und gesundheitsschädigend für die Menschen sein können.

Auch dem Gebrauch von Bällen, Fahrrädern, Skateboards oder Rollschuhen wird Grenzen gesetzt. Für Fußgänger vorgesehene Treppen, Bänke oder Handläufe dürfen keineswegs für Akrobatik benutzt werden.

Für das Übernachten in Zelten, Autos oder Wohnwagen sind spezielle Bereiche vorgesehen.

Ambulante Händler, die nicht im Besitz der entsprechenden Lizenz sind, werden polizeilich verfolgt.

Die neue Verordnung schließt mit der Anküdigung von Sanktionen

für alle, die mit Lärm die Ruhe der Nachbarschaft stören.

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