Ein Gesetzesdekret soll den Steuersatz auf künftig 0% festlegen
Kanarische Inseln – Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Bürger. Nun sollen Einwegmasken auf den Kanarischen Inseln günstiger werden.
Der kanarische Vizepräsident Román Rodríguez kündigte am 11. November an, dass durch ein neues Gesetzesdekret die Besteuerung von Einwegmasken komplett aufgehoben wird.
Auf den Kanarischen Inseln gibt es keine Mehrwertsteuer, sondern die regionale Umsatzsteuer IGIC mit verschiedenen Sätzen. Für Atemmasken galt bisher bereits der reduzierte Steuersatz von 3%.
Künftig soll nach dem neuen Gesetzesdekret für die Einwegmasken, die in Geschäften verkauft werden, derselbe 0% Steuersatz gelten wie für die Masken, die für Kliniken, Gesundheitszentren und öffentlich-rechtliche Einrichtungen bestimmt sind.
Román Rodríguez begründete diese Maßnahme mit der Aufrechterhaltung des steuerlichen Ausgleichs zwischen den Kanaren und dem spanischen Festland, wo die Regierung die Herabsetzung der Steuer auf Masken von 21% auf 4% beschlossen hat.