Kontrolle der Kohlekraft-Emissionen in Händen der Industrie


Energieerzeuger sind im Entscheidungsprozess für die Grenzwerte überproportional vertreten

Die EU-Kommission hat von allen Mitgliedsstaaten Vorschläge für die Festlegung der Grenzwerte des Schadstoffausstoßes von Kohlekraftwerken angefragt. Bei Überschreitung dieser Emissionslimits sollen die Energieunternehmen zur Kasse gebeten werden.

Das Komitee, welches die spanisches Vorschläge ausgearbeitet hat und über die endgültige Festlegung der Grenzwerte verhandelt, besteht zu zwei Dritteln aus Vertretern der großen Energieerzeuger des Landes. 

In Spanien gibt es fünfzehn Kohlekraftwerke, welche von sechs Konzernen betrieben werden: Endesa, Gas Natural Fenosa, Iberdrola, HC Energia, Elcogas und der deutschen E.ON. Außer E.ON sind alle im Komitee für die Erarbeitung der Emissionsgrenzen vertreten und stellen acht der zwölf Mitglieder. Von den restlichen vier sind drei Vertreter der Regierung und einer ein Experte von der Höheren Ingenieurfachschule in Sevilla. Damit liegt das Land, was die Dominanz der Industrie im Entscheidungsprozess für die eigene Regulierung angeht, europaweit an der Spitze, noch hinter Griechenland, wo der gesamte Ausschuss aus Industrievertretern besteht und vor Großbritannien, wo fünf von neun Komiteemitgliedern Vertreter der Kraftwerksbetreiber sind. 

Für die politische Leiterin des spanischen Komitees, Carmen Canales Canales, ist es „normal“, dass die Energiekonzerne bei der Festlegung der Grenzwerte vertreten sind, weil sie bei der Entscheidungsfindung „helfen“. Die Umweltorganisation Greenpeace sieht darin dagegen eine Überrepräsentation des Sektors, der zusätzlich sowieso über eine eigene politische Interessenvertretung verfügt. „Es ist beschämend, dass die Energieunternehmen selbst die Normen für die Regulierung ihrer eigenen Industrie festlegen“, konstatiert die Greenpeace-Beauftragte für Energie und Klimawandel Tatiana Nuño Martínez. 

In der kürzlich veröffentlichten Studie „Smoke & Mirrors“ zeigt Greenpeace auf, dass 183 der 352 Mitglieder der Arbeitsgruppen aller EU-Länder Angestellte derjenigen Unternehmen sind, die durch die erarbeiteten Richtlinien reguliert werden sollen. Diese Richtlinien werden nur alle zehn Jahre festgelegt. 

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