Mehr Anerkennung, Selbstbestimmung und finanzielle Mittel


Kanarenpräsident Fernando Clavijo (2.v.l.), Regionalparlaments-Präsidentin Carolina Darias (3.v.l.), La Lagunas Bürgermeister José Alberto Díaz (2.v.r.) und zahlreiche regionale Politiker und Wirtschaftsvertreter waren nach Madrid gereist und feierten den Beschluss der neuen Kanarischen Verfassung durch den Senat. Foto: EFE

Der Senat beschließt die neue Kanarische Verfassung

Madrid/Kanarische Inseln – Der spanische Senat hat am 24. Oktober der neuen Kanarischen Verfassung – Estatuto de Autonomía de Canarias – zugestimmt. Die höchsten Vertreter aus Politik und Wirtschaft der Region waren nach Madrid gereist, um der Abstimmung beizuwohnen und den Beschluss des neuen Statuts zu feiern.

In der neuen regionalen Verfassung wird dem Inselcharakter der Region, also der Entfernung zum nationalen Festland und der Entfernung zwischen den einzelnen Inseln, Rechnung getragen. Das hat bekanntlich die Europäische Union durch Anerkennung der Kanaren als EU-Gebiet in äußerster Randlage längst getan. Zu den wichtigsten Errungenschaften gehört die Ausklammerung des Autonomen Finanzsystems der Kanaren (REF) aus dem Finanzierungssystem der spanischen Regionen. Infolgedessen werden die Kanarischen Inseln in Zukunft dieselben staatlichen Mittel erhalten, wie die übrigen Regionen; die Steuervorteile und Vergünstigungen des REF werden nicht mehr angerechnet. Das REF soll nun tatsächlich die Nachteile von Abgeschiedenheit und Inselcharak­teristik ausgleichen.

Als Meilenstein für die kanarischen Politiker gilt auch, dass der Region mehr Selbstbestimmungsrechte zuteilwerden. In Artikel 54 der neuen Verfassung ist das Recht des kanarischen Präsidenten verankert, das Regionalparlament aufzulösen und Neuwahlen auszurufen. Auch darf er im Notfall Verordnungen mit Gesetzesrang anordnen. Von besonderer Bedeutung ist zudem die Anerkennung von La Graciosa als achte Insel sowie die neue Definition des kanarischen Territoriums, das nun auch das Meer innerhalb des Umrisses des Archipels umfasst. Den Kanaren werden mehr Kompetenzen bzw. Mitspracherecht in den Bereichen Küsten, Flughäfen, Gesundheitswesen, Pflanzenschutzmittelkontrollen, regionaler Flugverkehr, Telekommunikation, Wirtschaft, Industrie, Tourismus, Bildung, Sozialwesen, Sicherheit und natürliche Ressourcen eingeräumt.

In der neuen Verfassung wird das Recht auf politischen Schutz von Gleichheit, Familie, sexueller Orientierung oder den Kampf gegen sozialen Ausschluss und Armut garantiert. Die Rechte der Pflegebedürftigen werden geschützt. Die Verpflichtung der Behörden zum Schutz von Tieren als „fühlende Wesen“ wird garantiert.

Auf der anderen Seite schaffen die Kanarischen Inseln als erste autonome Region Spaniens die Immunität ihrer Abgeordneten im Regionalparlament ab.

Änderungen beim Wahlsystem

Das Problem der „triple paridad“ im kanarischen Wahlsystem wird gemindert. Bislang ist es bei den kanarischen Regionalwahlen weniger entscheidend, wie viele Stimmen eine Partei insgesamt auf allen Inseln erhalten hat, sondern woher diese Stimmen kommen. Die der Einwohner kleinerer Inseln sind stärker gewichtet, indem den Inseln mit geringerer Bevölkerungszahl relativ mehr Sitze im Parlament zugestanden werden als den größeren. Ansonsten würden Parteien, die auf ihrer kleinen Heimatinsel die Mehrheit erlangen, im kanarischen Parlament kaum vertreten sein. Andererseits hatte dies beispielsweise zur Folge, dass bei einer Regionalwahl die ASG 5.000 Stimmen gewonnen hatte, drei Sitze, die mit 50.000 Stimmen gewählte Ciudadanos jedoch mit keinem Sitz vertreten war. Die sogenannte „triple paridad“ wird zwar nicht abgeschafft, deren unerwünschte Auswirkungen werden jedoch reduziert. So wird die Zahl der Abgeordneten von derzeit 60 auf 70 erhöht. Fuerteventura bekommt einen weiteren Abgeordneten, neun Volksvertreter werden über eine regionale Wahlliste gewählt. Der Mindestprozentsatz an Stimmen, um auf eine Liste zu gelangen, wird gesenkt. Das Regionalparlament kann diese Neuregelungen jedoch ändern, sogar noch vor der Regionalwahl im kommenden Jahr.   

„Erste Liga“

Regionalpräsident Fernando Clavijo, der dem Beschluss der Verfassung im Spanischen Senat beiwohnte, war sichtlich erfreut und erklärte, das neue Statut ermögliche den Kanaren, „in der ersten Liga der autonomen Regionen“ mitzuspielen. Damit nahm er Bezug auf neues Mitspracherecht und Kompetenzen, für die sich die regionalen Politiker seit vielen Jahren eingesetzt hatten.

Ángel Víctor Torres, Generalsekretär der kanarischen PSOE-Partei, hob zudem die Garantie vieler sozialer Rechte hervor.

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