Migrantenzentren werden wieder geöffnet

Das CIE (Ausländerinternierungszentrum) in Barranco Seco auf Gran Canaria Foto: EFE

Das CIE (Ausländerinternierungszentrum) in Barranco Seco auf Gran Canaria Foto: EFE

Ein Gerichtsurteil verhindert, dass 31 Personen wie geplant dort untergebracht werden können

Kanarische Inseln – Das Innenministerium hat die Öffnung der Ausländerinternierungszentren (CIE) auf dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln angeordnet. In diesen Zentren werden Ausländer, die illegal ins Land gekommen sind, zum Zwecke der Abschiebung in Gewahrsam genommen. Seit nahezu fünf Monaten waren sie leer und geschlossen, weil wegen der Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Krise keine Abschiebungen möglich waren. Alle CIEs zusammengenommen haben eine Aufnahmekapazität von 866 Personben und waren zum Zeitpunkt ihrer vorübergehenden Schließung zu 59% belegt. Die Insassen wurden auf freien Fuß gesetzt und die Ausweisungsbeschlüsse vorübergehend ausgesetzt.
Die Entscheidung die CIEs wieder in Betrieb zu nehmen, fiel, nachdem der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska nach Mauretanien gereist war, um das Problem des anwachsenden Zustroms irregulärer Migranten auf die Kanarischen Inseln zu erörtern. Mauretanien gestattet die Rückführung von Migranten aus Drittländern, die zuvor durch mauretanisches Territorium gereist bzw. von dort aus aufgebrochen sind.
Obwohl die beiden wichtigsten Länder für die Rückführung ihre Grenzen noch geschlossen halten – Algerien „bis zum Ende der Gesundheitskrise“ und Marokko noch mindestens bis zum 10. Oktober – soll mit den Abschiebungsverfahren nun begonnen werden, damit die Rückführungen form- und fristgerecht umgesetzt werden können.

Asylantrag verhindert Unterbringung im CIE

Im CIE Barranco Seco auf Gran Canaria wurden Ende September die ersten 42 Migranten untergebracht. Doch das Ausländerzentrum Hoya Fría auf Teneriffa blieb zunächst leer, nachdem 31 Migranten, deren Boot Mitte September von der Guardia Civil vor Puertito de Güimar gestoppt und in den Hafen von Santa Cruz eskortiert worden war, Asyl beantragt hatten. Asylsuchende dürfen nach dem Gesetz nicht in einem CIE untergebracht werden. Die Migranten erklärten, auf der Flucht aus einem Kriegsgebiet, Mali, zu sein. Eine Richterin am Amtsgericht in Santa Cruz ordnete daraufhin an, die Migranten auf freien Fuß zu setzen, und sie in einem humanitären Aufnahmezentrum unterzubringen, bis über ihren Antrag entschieden ist. Dabei kam erstmals eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Juni dieses Jahres zum Tragen, die besagt, dass schutzsuchende Migranten nicht aus Platzmangel in Hafteinrichtungen für Ausländer untergebracht werden dürfen sowie, dass ein Antrag auf internationalen Schutz auch bei dem Richter gestellt werden kann, der eigentlich über die Internierung entscheiden soll.

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