Nachbesserungen bei den Justizgebühren


Justizminister Gallardón bastelt weiter an seinem umstrittenen Gesetz

Der spanische Justizminister Alberto Ruiz Gallardón hat vor dem Abgeordnetenhaus die Abänderung des neuen Justizgebührengesetzes angekündigt.

Madrid – Nur zwei Monate nach Inkrafttreten des in Juristenkreisen hochumstrittenen Gesetzeswerks, haben die Proteste aus der Justiz und der Bevölkerung sowie die Intervention der Ombudsfrau Soledad Becerril dazu geführt, dass die deutliche Erhöhung der Justizgebühren und damit die Beschneidung des Zugangs zur Rechtsprechung für viele soziale Gruppen teilweise wieder zurückgenommen werden soll. Gallardón will einige Aspekte eines Gesetzesvorhabens „kostenlose Justiz“ vorziehen und in die Modifikation einfließen lassen. Für bestimmte Fälle und Lebenssituationen sollen reduzierte Gerichtskosten oder gar die Freistellung gelten, beispielsweise für von Zwangsräumung betroffene Hausbesitzer und Opfer häuslicher Gewalt.

Ombudsfrau Becerril hat dem Justizminister einige Empfehlungen zur Änderung von grundlegenden Aspekten des Justizgebühren-Gesetzes vorgelegt. Sie erwägt, einen Widerspruch wegen Verfassungswidrigkeit einzureichen. Unter anderem fordert sie, die Gebühren für die erste Instanz abzusenken, für juristische Personen die Beträge der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anzupassen, sowie auch die Kosten für Widerspruchsverfahren zu reduzieren. Nach ihrem Vorschlag sollen auch die Gebühren für Sanktionsverfahren,  Hypothekenzwangsvollstreckungen und für Gesuche und Revisionen gestrichen werden. Weiterhin empfiehlt sie die Rückerstattung schon kassierter Gebühren an die Berechtigten der kostenlosen Rechtshilfe.

Gegen das neue Justizgebühren-Gesetz regt sich breitester Widerstand, sogar die Richter und Staatsanwälte haben aus Protest dagegen ihre Arbeit niedergelegt und sind auf die Straße gegangen. Der Generalrat der Rechtsanwaltschaft hat beim Oberlandesgericht für zentrale Fragen eine verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht, das Oberlandesgericht selbst erwägt eine Verfassungsklage. Auch die Regierung von Andalusien hat angekündigt, Beschwerde einzulegen. Nicht zuletzt gab es im ganzen Land Dutzende von Demonstrationen gegen das Gesetz.

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