Neues Einkommensteuergesetz verabschiedet


Die Gesellschaftssteuer wird von 35 auf 30% gesenkt

Die spanische Regierung ändert das steuerliche Panorama ab Januar 2007 mit der Senkung der Einkommensteuer Irpf und der Gesellschaftssteuer Impuesto de Sociedades sowie der Einführung der so genannten „Grünen Steuer“, die für Umweltverschmutzung erhoben wird.

Madrid – Die Senkung der Einkommen- und Gesellschaftssteuer kostet den Fiskus rund 4,5 Milliarden Euro – zwei Milliarden Einkommen- und 2,5 Milliarden Gesellschaftssteuer werden weniger in das Staatssäckel fließen. Das macht etwa 50% des Überschusses aus, den die öffentlichen Verwaltungen 2005 erzielen konnten.

Diese Zahlen gab Wirtschaftsminister Pedro Solbes nach der letzten Ministerratssitzung bekannt, bei der die Steuerreform verabschiedet wurde.

Die zwanzig Millionen Steuerzahler Spaniens können sich über eine durchschnittliche Steuersenkung von etwa sechs Prozent freuen. Bei rund sechzig Prozent von ihnen, die niedrige Einkünfte haben, ist die Steuerersparnis noch wesentlich größer und kann sich auf bis zu 17 Prozent belaufen.

„Es handelt sich um eine Reform welche die Steuergerechtigkeit garantiert und die Besteuerung vereinfacht“, erklärte der Minister an anderer Stelle.

Hier die wichtigsten Punkte:

Der Höchstsatz der Einkommensteuer wird von 45 auf 43% abgesenkt. Der unterste Satz liegt bei 24% gegenüber bisher 15%. Allerdings gibt es eine breitere Stufe als bisher mit 0% die also nicht steuerpflichtig sind. Dieser Minimum-Satz erhöht sich gegenüber dem derzeitigen Modell erheblich, insbesondere bei Steuerpflichtigen mit drei oder mehr Kindern. Wer beispielsweise 20.000 Euro verdient und kinderlos ist kann einen Betrag von 5.050 Euro absetzen und von den restlichen 14.950 Euro zahlt er 24% Einkommensteuer. Für jedes Kind erhöht sich der steuerfreie Betrag progressiv.

Nur noch vier Stufen

Die Einkommensteuertabelle wird von fünf auf vier Stufen reduziert, was praktisch ebenfalls eine Verringerung des Steuerbetrages bedeutet.

Um den relativ geringen Nutzen zu kompensieren, den Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen von der Steuerreform haben, wird ihr Freibetrag von 3.500 auf 4.000 Euro erhöht, wenn sie unter 9.000 Euro verdienen und von 2.400 auf 2.600 Euro wenn das Einkommen bei 13.000 Euro liegt.

Einkünfte aus Versicherungen, Rentenplänen und Spareinlagen haben zukünftig einen einheitlichen Steuersatz von 18%.

Gesellschaftssteuer

Die Gesellschaftssteuer, die die Unternehmen auf ihren Gewinn zahlen, wird ab 2007 von Jahr zu Jahr gesenkt und zwar um durchschnittlich 20%. Der allgemeine Steuersatz wird von 35 auf 30% abgesenkt, für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz bis acht Millionen Euro sogar auf 25%. Bis zum Jahr 2011 verringert sich diese Steuer jährlich um einen Punkt.

Adios Steuervergünstigungen

Als Gegengewicht zu diesen Steuersenkungen werden zahlreiche Steuervergünstigungen wegfallen, vor allen solche, die von großen Unternehmen in Anspruch genommen werden um ihre Steuerzahlungen zu vermindern. Auch hier wird ein stufenweiser Abbau erfolgen.

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