Neun Großunternehmen als mutmaßliche Spender angeklagt


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Ihre Namen erscheinen in der „Buchhaltung B“ des Ex-Schatzmeisters der PP

Pablo Ruz, Richter am Nationalgericht, hat für den 27. und 29. Mai neun Großunternehmen vorgeladen, deren Namen in den geheimen Aufzeichnungen des ehemaligen Schatzmeisters der Partido Popular, Luis Bárcenas, erscheinen. Ihnen werden Parteispenden in unerlaubter Höhe zur Last gelegt.

Madrid – Unter ihnen die Präsidenten der größten Bauunternehmen des Landes wie Juan Miguel Villar Mir von OHL und der Ex-Präsident von Sacyr Vallehermoso, Luis del Rivero. Ähnliche Schritte hatte der Untersuchungsrichter Javier Gómez Bermúdez am 12. März eingeleitet, bevor der Fall Bárcenas und die illegale Finanzierung der Partido Popular an den Richter Pablo Ruz übertragen wurde.

Gleichzeitig wurden weitere neun Personen als Zeugen vorgeladen, darunter führende Mitglieder der PP, die inzwischen offenbar zugeben, dass sie die Beträge erhalten haben, die in der sogenannten „Buchhaltung B“ des ehemaligen Schatzmeisters aufgeführt sind. Unter ihnen der Präsident des Senats, Pio García Escudero, der PP-Abgeordnete Eugenio Nasarre, der Sprecher der PP im Abgeordneten-Kongress Jaime Ignacio del Burgo. Außerdem der Kassierer der Partei, Luis Molero und die Buchhalterin Milagros Puente. Sie alle müssen zwischen dem 20. und dem 29. Mai vor dem Untersuchungsrichter aussagen. Lediglich dem Senatspräsidenten García Escudero wurde die Möglichkeit eingeräumt, in seinen Amtsräumen seine Zeugenaussage zu machen.

Angeklagt ist auch die mutmaßliche Nummer zwei des Korruptionsnetzes „Gürtel“, Pablo Crespo, ehemals Organisationssekretär der Partido Popular in Galicien, neben den eingangs erwähnten Präsidenten von acht großen Unternehmen, in ihrer Mehrzahl Bau- und Immobiliengesellschaften. Ihre Namen sind in der Klage aufgeführt, die von der Vereinigten Linken eingereicht wurde sowie in den Aufzeichnungen des Ex-Schatzmeisters, die von der Zeitung El País Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurden.

Bevor sich die Redaktion der Zeitung zur Veröffentlichung der brisanten Informationen entschloss, hatte sie sich mit den mutmaßlichen Spendern in Verbindung gesetzt, doch keiner von ihnen wollte Stellung beziehen. Alle stritten ab, illegal Gelder an die Partei gezahlt zu haben.

Die Untersuchung der „Bárcenas-Papiere“ haben eine bedeutende Übereinstimmung mit den eingegangenen Geldern und den Aufzeichnungen des Ex-Schatzmeisters ergeben (das Wochenblatt berichtete). Die Prüfer konnten feststellen, dass Bárcenas die Spendenbeträge „stückelte“, also in Teilbeträgen auf verschiedene Konten eingezahlt hat, um unter der erlaubten 60.000 Euro-Grenze zu bleiben. Das Parteispenden-Gesetz schreibt außerdem vor, dass Spenden auf einem speziellen Konto eingezahlt und verwaltet werden müssen. Dieses Konto unterhielt die PP bei der „Banesto“. Jetzt hat das Gericht sämtliche Auszüge des Spendenkontos bei der Bank angefordert, um sie mit den Aufzeichnungen Bárcenas abzugleichen.

Im Zeitraum 1990 bis 2009 – mit Ausnahme der Jahre 1993, 1994 und 1995, über die es in den Geheimpapieren von Bárcenas keine Aufzeichnungen gibt, hat die Partido Popular insgesamt umgerechnet 7,2 Millionen Euro an illegalen Spenden erhalten. Nicht nur die höchsten, sondern auch die häufigsten Zahlungen kommen von den Präsidenten der größten Bau- und Immobilienunternehmen Luis del Rivero und Juan Miguel Villar Mir von Sacyr Vallehermoso und OHL, die in verschiedenen Jahren bis zu 400.000 Euro an die Partei gespendet haben sollen. Wie aus den Aufzeichnungen hervorgeht, sind in den Jahren 2003 bis 2005 nicht nur die meisten Spenden sondern auch die höchsten Beträge geflossen.

Unter den angeklagten Unternehmern, die jetzt vor dem Untersuchungsrichter aussagen müssen, befinden sich einige, die bereits bei den Untersuchungen in Sachen Korruptionsnetz „Gürtel“ aktenkundig geworden sind. Das war auch einer der Gründe, weshalb der Oberste Spanische Gerichtshof die Untersuchungen des Falls Bárcenas in die Hände des Richters Ruz gelegt hat, der bereits mit dem Fall „Gürtel“ befasst ist. Ganz offensichtlich existieren zahlreiche Zusammenhänge, die nicht ausreichend „gewürdigt“ werden könnten, wenn die beiden Fälle getrennt und auch noch von zwei verschiedenen Richtern untersucht würden.

Der Richter Pablo Ruz hat den Fall „Gürtel“ übrigens von Baltasar Garzón übernommen, den dieser Fall sozusagen sein Amt gekostet hat. Er war seinerzeit wegen Rechtsbeugung zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt worden, weil er Telefongespräche zwischen den Hauptangeklagten im Fall „Gürtel“ und ihren Anwälten abhören ließ.

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