Nun doch grünes Licht für Lidl


Urteil des Obersten Kanarischen Gerichtshofes ebnet dem Discounter den Weg

Das Urteil des Obersten Kanarischen Gerichtshofes, durch das das Verbot der kanarischen Regierung für die Niederlassung von Lidl-Märkten auf dem Archipel außer Kraft gesetzt wird, schmeckt dem Verband der kleinen und mittleren Unternehmen gar nicht.

FEDECO-Präsident Luis de Miguel äußerte bereits die Hoffnung, dass die Regionalregierung gegen das Urteil Einspruch einlegt. „Es geht darum, die kleinen und mittleren Betriebe zu schützen, die auf 100 Quadratmeter drei oder vier Mitarbeiter beschäftigen, gegenüber den großen Hypermärkten, die auf Tausenden Quadratmetern nur noch den einen oder anderen Kassierer beschäftigen“, sagte de Miguel. Er ist der Meinung, dass die europäische Bolkenstein-Richtlinie auf den Kanaren aufgrund ihres Sonderstatus als europäisches Randgebiet nicht angewendet werden sollte.

Im Süden Teneriffas zeigte sich der Präsident des lokalen Handelsverbands ebenfalls besorgt über die Entscheidung des Gerichtes, denn damit rückt die Eröffnung von zwei Lidl-Märkten in diesem Inselgebiet – eines in Adeje und eines in San Isidro – in greifbare Nähe. Lidl plant auf Teneriffa die Eröffnung von insgesamt vier Niederlassungen, zwei davon im Norden (Tacoronte und Puerto de la Cruz) und zwei im Süden. Während die Bauarbeiten zum Teil schon weit fortgeschritten sind, war die Frage der Genehmigung durch die kanarische Regierung noch in der Schwebe.

Zwischen Lidl und der Regionalregierung war ein Rechts­streit entbrannt, dem nun mit dem Urteil des Obersten Kanarischen Gerichtshofes ein vorläufiges Ende gesetzt wird.

Die kanarische Regierung hatte durch den Erlass eines Handelsgesetzes zu verhindern versucht, dass sich die sogenannten Super-Discounter wie Lidl auf den Inseln niederlassen. Dies hat der Oberste Gerichtshof nun zurückgewiesen und unter anderem argumentiert, dass die Regierung dieses Gesetz nur zu dem Zweck erlassen hat, den Super-Discountern den Eintritt in den kanarischen Markt zu verwehren. Das Urteil betrifft zwar nur den konkreten Fall des abgelehnten Antrags auf Eröffnung eines Lidl-Marktes in Puerto del Rosario auf Fuerteventura im Jahr 2007. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die anderen noch strittigen Eröffnungslizenzen aufgrund dieses Präzedenzfalles ebenfalls erteilt werden.

Der deutsche Discounter Lidl betreibt seit 2006 intensiv die internationale Expansion. 2008 war Lidl bereits mit etwa 8.000 Filialen in 22 Ländern vertreten. Die Kanarischen Inseln visiert Lidl schon seit etwa zehn Jahren an, da das unter Deutschen beliebte Urlaubsziel ein vielversprechender Markt ist.

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