Parteispenden müssen im Web veröffentlicht werden


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Harte Beschränkungen, Transparenz und ein Schlupfloch

Der spanische Parteispenden-Sumpf soll trockengelegt werden. Zwar hat es lange gedauert, doch nun werden erste konkrete Schritte unternommen. Ein Jahr nach dem Ausbruch des Parteienfinanzierungs-Skandals um Luis Bárcenas, den Ex-Schatzmeister der Regierungspartei PP, hatte Ministerpräsident Mariano Rajoy das Versprechen gegeben, nunmehr hart gegen Korruption vorgehen zu wollen.

Madrid – Jetzt hat der Ministerrat den Entwurf des „Gesetzes zur Kontrolle der wirtschaftlich-finanziellen Aktivitäten der politischen Parteien“ verabschiedet und dieser wird nun dem Parlament vorgelegt.

Eine bedeutende Neuerung dieses Gesetzentwurfs besteht darin, dass die Parteien verpflichtet werden, Spender und Gläubiger auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Dies soll zeitnah, spätestens einen Monat nachdem die jeweilige Partei ihre Bilanz beim Rechnungshof eingereicht hat, geschehen.

Die Veröffentlichung der Kreditgeber und ihrer Forderungen soll es den großen Banken und Sparkassen erschweren, über ihre Kredite Druck auf die Parteien auszuüben. Die indirekte finanzielle Unterstützung von Parteien durch Schuldenerlass oder die Absenkung von Zinsen unter die marktübliche Höhe, wird verboten. Durch die so hergestellte Transparenz soll ein möglicher Zusammenhang zwischen Geldflüssen und politischen Gefälligkeiten für die Bürger leichter identifizierbar werden.

Spenden und Legate über 50.000 Euro von Privatpersonen sind auf die gleiche Weise zu veröffentlichen. Die Obergrenze wird auf 100.000 Euro festgelegt. Unternehmen dagegen dürfen überhaupt nicht mehr spenden. Dies ist eine Verschärfung des vorherigen Gesetzes, das Zuwendungen durch Firmen, die von staatlichen Aufträgen leben, verbietet. Dies war bitter notwendig geworden, nachdem zutage getreten war, dass die inoffizielle Buchführung des Parteikassenwarts Bárcenas unzählige Geldgeschenk durch Bau­­unternehmen auswies.

Trotz der streng anmutenden neuen Auflagen bleibt ein großes Schlupfloch der Parteienfinanzierung weit offen, denn Stiftungen, die Parteien nahestehen, dürfen weiterhin Spenden von Unternehmen entgegennehmen. Das neue Gesetz schreibt nur vor, dass sie ins Parteienregister eingetragen werden müssen.

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