Verkäufersteuer bei Spanienimmobilien

Der bei Immobilienverkäufen erzielte Zugewinn ist auch in Spanien steuerpflichtig. Bis zum 31.12.2006 wurde aufgrund des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 5/2004 eine Differenzierung zwischen Residenten und Nichtresidenten in der Weise vorgenommen, dass Residente mit 15 % und Nicht-Residente mit 35 % besteuert wurden.